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Darlehen, Rückforderungen und Einnahmeverwaltung

Rückforderung u.a. vom Fachamt Grundsicherung und Sozialleistung bewilligter Darlehen, Überwachung der Zahlungseingänge.

Die Abteilung GS 31 bearbeitet die „wiederkehrenden Einnahmen“. Sie ist u.a. zuständig für die Darlehensrückforderung und die Überwachung der entsprechenden Zahlungseingänge. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Abteilung GS 31 erstreckt sich auf alle nicht laufenden Sozialhilfefälle mit Forderungen gegen natürliche oder juristische Personen des Sozialhilfeträger FHH. Das können u.a. Ersatzansprüche, Rückforderung von Genossenschaftsanteilen und Mietkautionen sowie die Einziehung zuviel gezahlter Sozialhilfe sein.

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirk Hamburg-Mitte M/GS 31 Herr Schaffer Kurt-Schumacher-Allee 4 20097 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42854-2835 040 42854-2528 sozialamt-hamburg-mitte@hamburg-mitte.hamburg.de
Öffnungszeiten Mo. und Do.: 08:30 - 12:30 Uhr<br />telefonische Erreichbarkeit:<br />Mo. - Do.: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr<br />Fr.: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
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Rückforderung von vor 2005 gewährten Darlehen

Die Zuständigkeit von M/GS 33 erstreckt sich auf Fälle, in denen bis zum 31.12.2004 laufende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz - BSHG erbracht wurden. Die Ansprüche des Sozialhilfeträgers aus der Zeit vor 2005 umfassen u.a. die Rückforderung von Genossenschaftsanteilen und Mietkautionen sowie die Einziehung zuviel gezahlter Sozialhilfe oder sonstiger Forderungen gegen natürliche oder juristische Personen.

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirk Hamburg-Mitte M/GS 33 Herr Wolf Kurt-Schumacher-Allee 4 20097 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42854-4947 040 42854-2596 sozialamt-hamburg-mitte@hamburg-mitte.hamburg.de
Öffnungszeiten Mo. und Do.: 08:30 - 12:30 Uhr<br />telefonische Erreichbarkeit:<br />Mo. - Do.: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr<br />Fr.: 09:00 - 12:00 und 13.00 - 14:00 Uhr
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