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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Biotopkartierung - Datenabgabe

Die Biotopkartierung stellt in vielen Fällen eine wichtige Informationsquelle für die verschiedensten Flächenplanungen dar. So werden die Daten von Planungsbüros, anderen Behörden und Verbänden abgefragt.

Eine Datenabgabe ist auf Antrag beim Naturschutzamt, Abteilung Biotopkartierung möglich.

Die Biotopdaten können für eine bzw. mehrere Deutsche Grundkarten oder auch für bestimmte graphische Ausschnitte an Dritte abgegeben werden. Hierbei kann die Herausgabe der Daten in

analoger Form:

gedruckte Biotopbögen

gedruckte graphische Biotopkarte oder in

digitaler Form:

Biotopbögen als pdf-Datei

Grafik als ArcView-Shapes (oder andere Formate) erfolgen.

Für die Datenabgabe wird entsprechend der Umweltgebührenordnung eine Gebühr erhoben, die den Gebührenlisten (siehe unten) zu entnehmen ist. Behörden entrichten eine Leistungserstattung in Anlehnung an die Gebührenliste der Abteilung für Naturschutz.

Werden Daten digital herausgegeben, so sind die Nutzungsbedingungen unterschrieben mit dem Antrag einzureichen. Dies soll einem Missbrauch der Daten vorbeugen.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Kornelia Winkler Abteilung für Naturschutz Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-3373 040 42840-3552 kornelia.winkler@bsu.hamburg.de