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Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Senat schlägt Prof. Dr. Johannes Caspar zur Wiederwahl vor

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Senat schlägt den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, zur Wiederwahl vor.

Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit - Prof. Caspar - Vorschlag Wiederwahl

Prof. Dr. Johannes Caspar

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2015 beschlossen, der Hamburgischen Bürgerschaft den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar zur Wiederwahl vorzuschlagen. Prof. Dr. Caspar ist seit dem Jahr 2009 im Amt.

Justizsenator Dr. Till Steffen: „Herr Prof. Dr. Caspar hat in seiner bisherigen Amtszeit seine hohe Kompetenz eindrücklich unter Beweis gestellt. Es ist deshalb nur konsequent, dass der Senat ihn der Bürgerschaft für eine zweite Amtszeit vorschlägt. Justizbehörde und Datenschutzbeauftragter werden sich in ihren jeweiligen Rollen beim Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger so gut ergänzen können.“

Hintergrund:

Nach den Bestimmungen des Hamburgischen Datenschutzgesetzes wählt die Bürgerschaft die Hamburgische Beauftragte oder den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf Vorschlag des Senats. Die Wiederwahl ist einmal zulässig. Der Senat bestellt die Hamburgische Beauftragte beziehungsweise den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für eine Amtszeit von sechs Jahren.

Ein Lebenslauf von Prof. Dr. Johannes Caspar ist auf unter https://www.datenschutz-hamburg.de/wir-ueber-uns-kontakt/prof-dr-johannes-caspar.html verfügbar.

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