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Kulturbehörde Kulturbehörde

Das Amt stellt sich vor

Frank Pieter Hesse, Denkmalpfleger der Freien und Hansestadt Hamburg Frank Pieter Hesse, Denkmalpfleger der Freien und Hansestadt Hamburg

(Nicolai Wieckmann)

Ebenso wie Literatur und Musik, Theater und bildende Kunst sind Denkmäler lebendiger Teil unseres Kulturlebens, denn sie sind manifest gewordene Baukultur. Damit sie auch späteren Generationen zur Anschauung zur Verfügung stehen und ihnen Lebensqualität und Heimat bieten können, hat Hamburg ein Denkmalschutzgesetz. Es sorgt für einen fairen Ausgleich der privaten Interessen der Denkmaleigentümer und des öffentlichen Interesses an der Erhaltung der Denkmäler. Danach sind die Kulturdenkmale wissenschaftlich zu erforschen, zu schützen und zu erhalten sowie in die städtebauliche Entwicklung einzubinden.

Die Kunsthistoriker im Referat Inventarisation erfassen, erforschen und bewerten die Denkmäler. Ist die Denkmaleigenschaft eines Objektes festgestellt, wird es zunächst in das  "Verzeichnis der erkannten Denkmäler" aufgenommen. In der "Denkmalliste" finden sich die Denkmäler, die bereits durch einen rechtskräftigen Verwaltungsakt unter Schutz gestellt wurden. Ausgewählte Beispiele für geschützte Denkmäler finden Sie hier.

Die Architekten und Restauratoren im Referat Bau- und Kunstdenkmalpflege beraten die Denkmaleigentümer bei Instandsetzungs- und Umnutzungsvorhaben und entwickeln gemeinsam mit ihnen Konzepte für die Denkmäler.

Denkmalbedingter Mehraufwand kann durch Zuschüsse gefördert werden, und für erforderliche Aufwendungen für die Erhaltung oder die sinnvolle Nutzung von Baudenkmalen können Steuerabschreibungen geltend gemacht werden.  

Das Denkmalschutzamt verfügt über eigene Restaurierungswerkstätten, eine umfangreiche bau- und kunstgeschichtliche Präsenzbibliothek und ein Bildarchiv, das mehr als 700.000 Motive aus über eineinhalb Jahrhunderten enthält.

Kontakt zum Denkmalschutzamt