Haben Sie einen Denkmalvorschlag?
Haben Sie Gebäude oder andere Objekte in Hamburg bereits vergeblich im "Verzeichnis der erkannten Denkmäler" gesucht?
Dann können Sie mit dem unten stehenden Formular Ihren Vorschlag für eine Aufnahme in das „Verzeichnis der erkannten Denkmäler“ bzw. in die „Denkmalliste“ einreichen. Senden Sie dazu das Formular per Post oder per Mail an das Denkmalschutzamt Hamburg, damit das Objekt hinsichtlich seiner Denkmaleigenschaft überprüft werden kann (Adressen siehe Formular).
Bitte bedenken Sie, dass es für die Aufnahme eines Gebäudes o.ä. in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler erforderlich ist, dass seine Erhaltung wegen seiner geschichtlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bedeutung oder zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse liegt (vgl. §2 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz).
Und bitte beachten Sie auch, dass im Rahmen der Aufstellung des "Verzeichnisses der erkannten Denkmäler" der gesamte Gebäudebestand in Hamburg bereits einmal vom Denkmalschutzamt überprüft wurde. Sollten Sie über Informationen (Texte, Fotos usw.) verfügen, die eine Neubewertung des Denkmalstatus eines Objekts plausibel machen, bitten wir Sie, diese Ihrem Antrag beizufügen.

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