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Kulturbehörde Kulturbehörde

Hamburgs Weltkulturerbe

Drei Hamburger Objekte sind derzeit zur Nominierung ausgewiesen (für weitere Infos bitte auf die einzelnen Kandidaten klicken):

Zum Nominierungsverfahren allgemein:

  • Der Nominierungsantrag erfolgt nach dem vorgeschrieben Verfahren der UNESCO.
  • Offizieller Antragsteller ist die Bundesrepublik Deutschland  (nicht die Stadt Hamburg).
  • Erster Verfahrensschritt ist die Aufnahme einer potentiellen Welterbestätte in die nationale Anmeldeliste („Tentativliste“).
  • Es wird dabei unterschieden in Einzelbewerbungen eines Staates und transnationale serielle Bewerbungen mehrerer Staaten.
  • In Deutschland erfolgt die Aufnahme aufgrund der föderal organisierten Zuständigkeit für die Kultur durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK), d.h., dass die KMK sich auf eine Reihenfolge einigt, wann sich welches Bundesland mit welchem Objekt bewirbt.
  • Dies gilt allerdings nur für die Einzelbewerbungen Deutschlands, nicht für die transnationalen seriellen Bewerbungen. Wenn hier ein anderer Staat die Federführung übernimmt, kann die Bewerbung unabhängig von der Rangfolge der deutschen Tentativliste erfolgen. Die Eintragung in die deutsche Liste geschieht nur nachrichtlich.
  • Die aktuell bei der UNESCO registrierte deutsche Tentativliste umfasst noch acht unerledigte Positionen mit einer Nominierungsperspektive bis 2017.
  • Ab 2012 soll an der Fortschreibung der deutschen Tentativliste über 2017 hinaus und an der Vorbereitung der Aufnahme neuer Objekte gearbeitet werden. 

Für Rückfragen:

Kristina Sassenscheidt, Denkmalschutzamt

Tel. 040-42824-707, E-Mail kristina.sassenscheidt@kb.hamburg.de