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Aktualisierung 2020 LSE- DIAGNOSTIK

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Hinweise und Unterlagen

LSE- DIAGNOSTIK

Für Schülerinnen und Schüler mit schweren Entwicklungsbeeinträchtigung in den Bereichen des Lernens, der Sprache oder der emotionalen und sozialen Entwicklung ist zu überprüfen, ob sie ggf. einen sonderpädagogischen Förderbedarf in diesen Bereichen (LSE) aufweisen. Die Verfahrensgrundlagen sind in der AO-SF (Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vom 01.08.2012) geregelt.

Seit dem Schuljahr 2018/2019 gilt für Grundschüler der Jahrgangsstufe 3 das vereinfachte LSE-Diagnostikverfahren für die Jahrgangsstufen 3 und 4:

Diagnostik in regionaler Kooperation (DirK)


Die sogenannte zweistufige Diagnostik wird abgeschafft. An deren Stelle trat die Diagnostik in regionaler Kooperation (DirK) von Grundschulen und ReBBZ:

  • Verbindliche Förderkonferenzen sind das zentrale Kooperationselement von Grundschule und ReBBZ. 
  • Die in den Grundschulen bereits etablierte diagnosegestützte Förderplanung ist die Grundlage für die Erörterung eines Unterstützungsbedarfes, die Entscheidung über einen LSE-Förderbedarf und bleibt Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Schulen.

Grundschulen und ReBBZ werden durch dieses Verfahren entlastet: Die Grundschulen erstellen keine weiteren zusätzlichen Unterlagen. Die ReBBZ erarbeiten nur in unklaren Fällen und für Schülerinnen und Schüler ohne Förderplan einen verkürzten Diagnosebogen.

Die Verantwortung für die Diagnostik liegt bei Grundschule und ReBBZ gemeinsam.  

Wie bisher dient das Verfahren der Vorbereitung der Schulorganisation für die Jahrgangsstufe 5. Die Ressourcenzuweisung wird sowohl für die Grundschulen als auch für die weiterführenden Schulen gemäß der oben genannten bürgerschaftlichen Drucksache 21/11428 umgesetzt.

Etablierte Kooperationen von Grundschulen und  ReBBZ zu Unterstützungsbedarfen und  -möglichkeiten sowie Unterrichtsentwicklung werden gestärkt. Auch über diesen Weg wird die Bewertung von Unterstützungsbedarfen hamburgweit zunehmend vergleichbarer. Der Aufgabenschwerpunkt der ReBBZ verlagert sich von der aufwändigen zweistufigen Diagnostik hin zu einer verbindlichen Beratung und Qualifizierung.

Diagnostik mit DirK erfolgt für die Drittklässler in staatlichen Grundschulen ebenso wie in den Schulen in freier Trägerschaft. Die Grundschulen bereiten zum Ende des ersten Halbjahres die Förderkonferenzen mit den ReBBZ vor, die im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2018/2019 stattfinden. Das konkrete Vorgehen ist den Anlagen zu entnehmen.

Mit dieser Veränderung wird der Verfahrensaufwand reduziert und es kann mehr Zeit und Energie in die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern fließen. Zugleich wird die Qualität der sonderpädagogischen Diagnostik und Förderung für Schülerinnen und Schüler in den Hamburger Schulen weiter vorangebracht, so dass die inklusive Beschulung zunehmend gelingt.

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