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Inobhutnahme und Erstversorgung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen

Aktuelles im LEB

Weltweit fliehen Millionen Menschen aus ihrer Heimat. Anlass sind in der Regel kriegerische Auseinandersetzungen, Unterdrückung und Gewalt, aber auch wirtschaftlich prekäre Verhältnisse. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat in Hamburg die Aufgabe, die Erstversorgung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge durchzuführen.

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sind gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) Minderjährige, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Sie sind vom Jugendamt in Obhut zu nehmen. Auch für diese jugendamtliche Aufgabe ist der LEB mit seinem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) zuständig, wenn noch keine ausländerrechtliche Erfassung erfolgt ist und deshalb ein Hamburger Jugendamt noch nicht zuständig geworden ist. In der Regel hat der KJND daher den ersten Kontakt mit den Flüchtlingen.