•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Rechtsgrundlagen

Für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sind drei Rechtsgrundlagen für den Bereich des Dolmetscher- und Übersetzerwesens relevant.

Das Hamburgische Dolmetschergesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die allgemein vereidigten Dolmetscher und Übersetzer sowie Gebärdensprachdolmetscher:

Die Hamburgische Dolmetscherverordnung konkretisiert das Gesetz und regelt u.a. die konkrete Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens:

Die Dolmetschergebührenordnung bildet die gesetzliche Grundlage für die Höhe der Verwaltungsgebühren, die für Amtshandlungen im Rahmen des Dolmetschergetzes erhoben werden:

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Inneres und Sport - Dolmetscher- und Übersetzerangelegenheiten - Herr Björn Foresta Johanniswall 4 20095 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42839-3818 040 42839-3809 dolmetscher@bis.hamburg.de

Erreichbarkeit: Telefonisch Mo-Fr 9-12 Uhr<br />Die Dienststelle befindet sich in einem Sicherheitsbereich - persönliche Termine können deshalb nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.