Was ist erlaubt? Was nicht?
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Die gesundheitlichen Schädigungen und Risiken einer späteren Suchterkrankung sind umso höher, je früher der Konsum von Alkohol oder anderen Suchtmitteln beginnt. Deshalb sieht das Jugendschutzgesetz klare Altersgrenzen vor, deren Einhaltung eine wichtige Aufgabe ist. Die SCHULBUS Befragung an Hamburger Schulen hat deutlich gemacht, dass Kinder und Jugendliche zu früh und auch zu häufig Tabak und Alkohol konsumieren. Alkoholexzesse und das sog. "Komasaufen" haben stark zugenommen. Tabak ist nachweislich „die Einstiegsdroge“ in den Cannabiskonsum.
Legale Drogen: Tabak und Alkohol
Das Jugendschutzgesetz gestattet den Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit erst ab 16 Jahren. Der Konsum von Spirituosen und spirituosenhaltigen Mixgetränken ist nur Volljährigen erlaubt (§9 JuSchG). Rauchen in der Öffentlichkeit ist seit dem 1. September 2007 erst ab 18 Jahren erlaubt (§10 JuSchG). Entsprechend dieser Altersgrenzen gilt ein Abgabeverbot von Tabak und Alkohol!
Mit einer Aktion zum Jugendschutz fordert die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz die Gastronomie und den Einzelhandel auf, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
Illegale Drogen
Das Besitzen, Anbauen und Handels von illegalen Drogen wie Cannabis (Hasch, Shit, Gras), Kokain, Heroin, LSD, Ectasy ist strafbar und kann zu hohen Haftstrafen führen! (§ 29 BtMG). Von der Strafverfolgung kann bei kleinen Mengen zum Eigenverbrauch (zum Beispiel circa sechs Gramm Cannabis in Hamburg) abgesehen werden (§ 31a BtMG). Das Absehen von einer Strafverfolgung heißt aber nicht, dass der Besitz kleinerer Mengen legal ist. Es kommt zu einem polizeilichen Eintrag.
Legale und illegale Drogen im Straßenverkehr
Seit 1. August 2007 gilt ein absolutes Alkoholverbot für alle Fahranfänger unter 21 Jahren! Mit der Aktion "Mobil? Aber sicher!" informiert die Innenbehörde über die Risiken von Alkohol und Drogen am Steuer.

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