Druckgeräte
Dampfkesselanlage
(BSG Klaus Benda)
Dampfkessel, Druckbehälter, Rohrleitungen Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile sind Druckgeräte. Sie müssen seit dem 29. Mai 2002 nach der Richtlinie 97/23 EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Druckgeräterichtlinie) hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Sie werden jetzt nach einem "modularen" System hergestellt. Je nach Gefährdungspotential erhält das Druckgerät eine Kategorie (I bis IV). Jeder Kategorie sind bestimmte Module zugeordnet. Jedes Modul bestimmt welche Aufgaben der Hersteller und die benannte Stelle (bisher Überwachungsorganisation) zum Inverkehrbringen des Druckgerätes zu erledigen hat. Anschließend wird das Druckgerät mit dem CE-Zeichen dauerhaft gekennzeichnet.
Hinweise für den Besteller / Betreiber:
- Druckgeräte unterliegen je nach ihrer Kategorie wiederkehrenden Prüfungen durch eine ZÜS oder einer befähigten Person.
- Die Frist der wiederkehrenden Prüfungen ist abhängig von der Herstellung.
- Prüffristen wie bisher werden nur bei hoher Fertigungsqualität akzeptiert.
- Hohe Fertigungsqualität ist z.B. durch Anwendung der AD 2000 Merkblätter gewährleistet.
- Nur nachgewiesener, vergleichbarer Standard führt zu gleich langen Prüffristen.
- Denken Sie daran bei der Auftragsvergabe
Ansprechpartner
sind die Mitarbeiter des Referates Anlagensicherheit

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