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Raus aus dem DSL-Vertrag Wie Sie den Anbieter wechseln können

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Wer umziehen möchte, kann seinen Internetprovider wechseln – das geht aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Mann schreibt am Laptop Inzwischen haben DSL-Kunden deutlich mehr Rechte, wenn sie umziehen und den Vertrag kündigen wollen.

DSL-Vertrag wechseln

Häufig kommt es zum Streit mit seinem DSL-Anbieter, wenn man umzieht und deswegen den Vertrag kündigen möchte. Ein Blick in den Vertrag zeigt dann unter Umständen, dass er noch viele Monate weiterläuft. Generell gilt: Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, dürfen Sie Ihren DSL-Vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Das ist aber nicht immer der Fall! Dank einiger Sonderkündigungsrechte kommen Sie rasch aus dem Vertrag  heraus – ohne die üblichen Fristen.

Dies ist zum Beispiel in folgenden Fällen möglich:

Leistungen werden nicht erbracht
In Fällen, in denen der bestehende Anbieter nicht die gleiche DSL-Leistung bieten kann, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Das kommt vor,  wenn der Vertrag bereits etliche Jahre läuft und es dadurch sehr wahrscheinlich ist, dass andere Anbieter die gleiche Leistung oder eine sogar eine bessere Leistung zu einem günstigeren Preis anbieten. Ein weiteres Beispiel: Man zieht von der Stadt aufs Land und die DSL-Geschwindigkeit ist viel langsamer als vertraglich zugesichert. Dann darf der Verbraucher mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende vorzeitig kündigen. Das Sonderkündigungsrecht kann übrigens nicht durch eine AGB-Regelung ausgeschlossen werden.

Umzug ins Ausland
Das Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende besteht auch, wenn ein Nutzer ins Ausland zieht. Das heißt, sobald man gekündigt hat, muss man noch drei Monate die Grundgebühr zahlen, bis die Kündigung wirksam wird. Viele Provider sind bei einem Auslandsumzug kulant und akzeptieren eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung. Am besten, man lässt dem Telefon- oder Kabelanbieter Nachweise für den Umzug zukommen, zum Beispiel die Abmeldung in Deutschland, den Arbeitsvertrag oder den neuen Mietvertrag im Ausland. Dabei um eine Vertragskündigung mit sofortiger Wirkung aus Kulanz bitten.

Alter Anbieter nicht am neuen Wohnort
Ist der alte Anbieter nicht am neuen Wohnort vertreten, darf man außerordentlich kündigen. Dazu eine Kopie des neuen Mietvertrages und die Meldebescheinigung zum Unternehmen  senden. Die außerordentliche Kündigung hat eine Frist von drei Monaten. Das bedeutet, dass Sie zum Ende eines Monats nach drei Monaten weiterer Laufzeit kündigen können. Erklären Sie zum Beispiel am 12.03. die Kündigung, so endet der Vertrag zum 30.06. Bis dahin muss die Grundgebühr des alten Vertrags weiter gezahlt werden. Allerdings können Sie gleichzeitig einen anderen Provider beauftragen.

Nachmieter überlässt Internet-Verbindung
Wer seine Verbindung nicht mitnehmen möchte und an den Nachmieter übergeben möchte, sollte den Anbieter kontaktieren: Viele Unternehmen stimmen der Lösung zu.

 

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