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Freie und Hansestadt Hamburg Einheitlicher Ansprechpartner Freie und Hansestadt Hamburg

Einheitlicher Ansprechpartner in Hamburg

Der Einheitliche Ansprechpartner vereinfacht Behördengänge.

 

Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister in Hamburg
(Bild: © HWK/Ulrich Perrey)

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde der Einheitliche Ansprechpartner Hamburg (EA) eingerichtet.

Nach der Dienstleistungsrichtlinie hat der Einheitliche Ansprechpartner zwei Aufgaben:

  • die Pflicht zur Information von Dienstleistern und Dienstleistungsempfängern über Verfahren und zuständige Behörden, Zugang zu Registern, mögliche Rechtsbehelfe und unterstützende Verbände und
  • die Pflicht als „Verfahrensmittler“ zur Verfügung stehen. Über ihn werden Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit bei der zuständigen Stelle abgewickelt, wenn der Antragsteller dies wünscht.

Diese Aufgaben erfüllt der Einheitliche Ansprechpartner Hamburg neben der Möglichkeit der persönlichen, schriftlichen und telefonischen Kontaktaufnahme durch folgende Angebote:

  • Behördenfinder: Informationen über Verfahren und zuständige Behörden
  • Verfahrensfinder: Informationen über Anforderungen und zuständige Behörden für besonders häufige Verfahren, Schritt-für-Schritt-Leitfäden und Möglichkeit zur Antragstellung.

Weitere Informationen über den Zugang zu Registern, mögliche Rechtsbehelfe und unterstützende Institutionen werden angeboten.

Diese Angebote können von jedermann in Anspruch genommen werden, soweit die Informations- und Verfahrensmittlerdienste vom Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfasste Verfahren mit Bezug zu Hamburg betreffen. Auf weiterführenden Internetseiten finden Sie Einheitliche Ansprechpartner deutschlandweit sowie Einheitliche Ansprechpartner in allen EU-Ländern.
Die Dienste der Geschäftsstellen des Einheitlichen Ansprechpartners Hamburg sind gebührenpflichtig, wenn:

  • die Erteilung von Informationen über die auf diesen Seiten bereitgestellten Informationen hinausgeht (insbesondere: schriftliche, persönliche, telefonische Auskunft);
  • Verfahren über ihn abgewickelt werden.

Gebühren für die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners Hamburg entstehen neben etwaigen Gebühren der zuständigen Stelle.

Weitere Informationen

 

Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister in Hamburg  / © NullProzent/Yuri Arcurs - Fotolia.com

Einheitlicher Ansprech-partner in Hamburg

Der Einheitliche Ansprechpartner erledigt Behördengänge, wickelt Verfahren ab und informiert über Genehmigungen. »