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Behörde für Inneres und Sport Forum Verkehrssicherheit Behörde für Inneres und Sport

Radfahren - auf eigenen Wegen

Auf innerstädtischen Straßen dürfen Sie mit dem Rad auf der Fahrbahn fahren, auch wenn Radwege vorhanden sind. Das Fahren auf der Fahrbahn ist nur dann verboten, wenn eine so genannte „Radwegbenutzungspflicht“ besteht, die Sie an folgenden Zeichen erkennen:

Radverkehrszeichen mit Benutzungspflicht

(Behörde für Inneres)

Bei Radwegen, die nicht mit diesen Schildern gekennzeichnet sind, besteht Wahlfreiheit, ob man lieber auf der Straße oder auf dem Radweg fahren möchte.

Radwege auf der linken Seite müssen entgegen der "richtigen" Fahrtrichtung benutzt werden, wenn sie für beide Richtungen beschildert sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 18. November 2010 hinsichtlich der bisher umstrittenen Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen für Radwege eine Benutzungspflicht (Hinweis der Behörde für Inneres und Sport) und damit zugleich ein Verbot der Fahrbahnnutzung angeordnet werden darf, eine Grundsatzentscheidung getroffen.

Die Liste / Übersicht mit den Straßen, in denen die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben ist, gibt es unter:

Hamburger Straßen die von Radfahrern benutzt werden dürfen


Radfahrstreifen

(Behörde für Inneres)

Radfahrstreifen sind von der Fahrbahn durch eine durchgezogene Linie für Radfahrer getrennt und mit Fahrrad-Piktogramm gekennzeichnet. Autos dürfen auf Radfahrstreifen nicht fahren, halten oder parken.


Radfahrstreifen bieten hohen Fahrkomfort und die Möglichkeit, schnell voranzukommen.

  • Auf Radfahrstreifen sind Fahrradfahrer für Autofahrer besser zu sehen, besonders an Kreuzungen.
  • Sie helfen, Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden, wie sie auf Radwegen
    vorkommen können.

Radweg mit Benutzungspflicht

(Behörde für Inneres)

Radwege (Zeichen 237) befinden sich meist an Hauptverkehrsstraßen, wo aus Sicherheitsgründen der Radverkehr vom Kfz-Verkehr getrennt wird. Sie sind i.d.R. mit roten Pflastersteinen befestigt.

Kombinierter Rad- und Gehweg

(Behörde für Inneres)

Kombinierte Geh- und Radwege (Zeichen 240) gibt es dort, wo getrennte Radverkehrsanlagen aus Platzgründen nicht möglich sind und das Radfahren auf der Straße im Interesse der Verkehrssicherheit nicht erlaubt ist. Hier ist es besonders wichtig, dass Radfahrer und Fußgänger aufeinander Rücksicht nehmen. 

Radfahrer frei

(Behörde für Inneres)

Das Schild "Radfahrer frei" erlaubt es Radfahrern, z.B. den Gehweg zu benutzen, wenn sie nicht zusammen mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn fahren möchten. Gegenseitige Rücksichtnahme wird das Miteinander hier erträglich gestalten.

Falschfahrer

(Thomas Adrian)

Falschfahrer leben gefährlich

Bitte benutzen Sie immer den rechten Radweg, wenn nichts anderes ausgeschildert ist. Falschfahrer werden leicht übersehen, riskieren schwere Unfälle und ein Bußgeld.

Unsere Empfehlungen und noch vieles mehr können Sie als Kurzinfo auch in unserem Fahrrad-Flyer nachlesen.

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Radfahren in Hamburg

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