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Eigentümer

Von Sachbeschädigungen durch Graffiti sind nicht nur öffentliche Träger und große Firmen, wie z.B. Energieversorger oder Wohnungsunternehmen betroffen. Immer wieder kommt es auch dazu, dass Hauswände, Zäune, Garagen und andere Nebengebäude von kleineren Wohneinheiten mit Graffiti besprayt oder bemalt werden.

Wie kann man sich schützen?

  • Stellen, die zu ebener Erde liegen, nach Möglichkeit begrünen.
  • Erreichbarkeit von Vordächern oder Mauervorsprüngen erschweren, damit darüber liegende Wände nicht erreicht werden können.
  • Bewegungsmelder in Verbindung mit Scheinwerfern schrecken ab, gerade wenn die Wand/Fassade zur Nachtzeit schlecht einsehbar ist.
  • Auftrag einer Opferschicht, die im Falle einer Reinigung zusammen mit den Schmierereien leichter entfernt werden kann.
  • Baugerüste sollten nicht länger als notwendig aufgebaut bleiben, da sie von Tätern gern genutzt werden, um an Stellen zu gelangen, die sonst nicht oder nur schwer erreicht werden können. Respekt für Deine Stadt. Keine illegalen Graffiti
  • Seien Sie zum Schutz der Nachbarn wachsam und melden Sie Auffälligkeiten der Polizei. Mobilisieren Sie Nachbarn, Bekannte, Freunde, dass diese sich ebenso verhalten. Zeigen Sie „Null Toleranz“ bei Schmierereien auf Flächen, die nicht zur Verfügung gestellt wurden, auch wenn die Bilder, die entstanden sind, noch so schön sein mögen.



Was muss ich tun, wenn doch etwas passiert ist?

  • Graffiti sollten schnellstmöglich entfernt werden, sonst folgt erfahrungsgemäß bald die nächste Schmiererei.
  • Fotografieren Sie die Beschmierungen, um den Schaden und das "Bild" für weitere Ermittlungen festzuhalten.
  • Erstatten Sie eine Strafanzeige. Dies können Sie bequem in unserer Onlinewache machen. Im Text sollten Sie die Zeichen, die von den Tätern hinterlassen wurden, erwähnen (soweit erkennbar) und auf die Höhe des  Sachschadens hinweisen. Teilen Sie auch mit, ob sie an einer Strafverfolgung der Täter interessiert sind, z.B. mit den Worten  "Ich stelle Strafantrag".
  • Melden Sie den Schaden Ihrer Gebäudeversicherung, falls Schutz besteht.