Erreichbarkeit: U3 Hoheluftbrücke, Busse 5/15 Bezirksamt Eimsbüttel
Fachbereich Ausländerangelegenheiten
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
- Bescheinigung über den Daueraufenthalt
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
- Erlaubnis zum DaueraufenthaltEG
- Freizügigkeitsbescheinigung
- Niederlassungserlaubnis
- Verlängerung von Besuchs- und Geschäftsreisevisa
- Verpflichtungserklärungen gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz für einen Besuchsaufenthalt ausländischer Staatsangehöriger mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten (bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer wenden Sie sich bitte an das Kundenzentrum Eimsbüttel)
Es werden Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert sowie notwendige ausländerrechtliche Bescheinigungen ausgestellt.
Wegen der Unterschiedlichkeit und Vielzahl der Aufenthaltszwecke sollten Sie vor einem Besuch die mitzubringenden Unterlagen möglichst telefonisch unter der Rufnummer 040 42801-2819 (montags bis freitags von 13 bis 14 Uhr) erfragen.
Bringen Sie bitte in jedem Fall den aktuellen gültigen Nationalpass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto mit.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Angelegenheit nur in der für Ihren Wohnort zuständigen Dienststelle bearbeitet werden kann.
Informationen zum seit 1. September 2011 eingeführten
elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) finden Sie unter den folgenden Links:
ausblendeneinblendenFachbereich Ausländerangelegenheiten
Über aktuelle Änderungen von Öffnungs-/Servicezeiten informiert Sie das Bezirksamt Eimbüttel auf der Seite Geänderte Öffnungszeiten.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11253063/
Wichtiger Hinweis: Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und Inhaber von Duldungen wenden sich bitte an das Einwohner-Zentralamt. Auch Nachfragen zu bei deutschen Auslandsvertretungen gestellten Visumsanträgen für längerfristige Aufenthalte im Bundesgebiet (z.B. Familienzusammenführung, Studien- oder Arbeitsaufenthalte) können von dort beantwortet werden. Das Einwohner-Zentralamt ist auch die zuständige Anlaufstelle für Einbürgerungsanträge.

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