Gesundheitszeugnisse
Belehrungen durch niedergelassene Ärzte
Sie haben auch die Möglichkeit, die Belehrung durch einen nieder–gelassenen Arzt durchführen zu lassen. Sofern Sie dieses Angebot annehmen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der je–weiligen Arztpraxis aus der verlinkten Liste. Download PDF , 41.22 KB
Weitere Informationen finden Sie im » Behördenfinder Hamburg.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr in Höhe von 27,00 € in der Hallerstraße 5e ausschließlich per EC-Karte entrichtet werden kann. Für Barzahlungen muss ein Fußweg von einigen hundert Metern zum benachbarten Hauptgebäude des Bezirksamtes Eimsbüttel (Grindelberg 62-66) in Kauf genommen werden.
Gebührenbefreit sind auf Antrag:
- ALG 2 –Empfänger, wenn ein aktueller Bescheid gem. SGB II vorgelegt wird (nicht älter als 4 Wochen),
- ehrenamtliche Begleitpersonen bei Klassenfahrten,
- ehrenamtliche Küchenhelfer bei der Schülerverpflegung (sog. Kochmütter).
Bei den niedergelassenen Ärzten sind Gebührenbefreiungen nicht möglich.
Für weitere Fragen zu Gebühren und Gebührenfreiheit steht Ihnen Herrn Holger Harms (Tel: 040 42801-3513 od. 040 42801-2984, Fax: 040 42801-3605) gerne zur Verfügung. Dies kann zum Beispiel bei weiteren, hier nicht erwähnten ehrenamtlichen Tätigkeiten angezeigt sein, um eine Gebührenbefreiung zu erhalten.
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Infektionsschutz/Belehrungen ist:
Dr. Peter Paschen, Tel. 040 42801-3372 oder -3351, Fax 040 42801-1982

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