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Öffentlicher Raum Parklets im Bezirk Eimsbüttel

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Bezirksamt Eimsbüttel - Parklets im öffentlichen Raum - FHH

Parklets sind meist temporäre Holzbauten auf Parkplätzen am Straßenrand, auf denen man zusammensitzen oder spielen kann. Die Beispiele anderer Städten zeigen, dass Parklets zum Beispiel auch mit Kickertisch, Liegemöglichkeiten, Fahrradabstellanlagen, Büchertauschtürmen und Ausstellungsboxen bestückt werden können. Gemeinsam ist allen Beispielen, dass Aufenthalt, klimafreundliche Begrünung und Begegnung in den Stadtvierteln gefördert werden soll - und zwar auf Flächen, die sonst ausschließlich durch abgestellte Fahrzeuge genutzt werden.

Im Bezirk Eimsbüttel soll jeweils die Fläche eines Parkplatzes mit ca. 12 qm für die Gestaltung durch einen Antragstellenden zur Verfügung stehen oder ein zusammenhängendes Doppel-„Parklet“ (ca. 24 qm) ermöglicht werden.

Grundlage für das Projekt ist ein Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel (Drs.Nr. 21-2077 und Drs.Nr. 21-2497).


Welche Bedingungen muss das Parklet erfüllen?

  • Das Parklet dient ausschließlich der nicht-gewerblichen Nutzung, die Nutzung des öffentlichen Raumes ist gebührenfrei. Diese nicht-gewerbliche Nutzung umfasst auch den Ausschluss von Werbeschildern, Verteilung von Werbematerialien sowie das Werben für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Institutionen, Vereine etc.
  • Parklets vor Gaststätten sind als erweiterte Außengastronomie nicht zulässig.
  • Lärmimmissionen sind nur bis 22.00 Uhr unmittelbar am Parklet zulässig.
  • Aufbau, Nutzung, Abbau und Entsorgung des Parklets wird für minimal 6 Monate und für maximal 12 Monate beantragt, mit der Option der fortlaufenden Ver­längerung um jeweils weitere 6 Monate bzw. 12 Monate bis zum Ende des Real­experiments.
  • Bewirt­schafteter Parkraum, Behindertenparkplätze, öffentliche Ladestationen, Grundstückszufahrten, Feuerwehraufstellbereiche, Bereiche vor abgesenkten Borden sind für die Parklet-Nutzung ausgeschlossen.
  • Parklets dürfen nicht im Bereich der Fahrbahn errichtet werden, da hier die Verkehrssicherheit ohne Eingriff in den Straßenkörper nicht gewährleistet werden kann.
  • Aufgrabungen wie z.B. Bohrungen etc. sind in der Fahrbahndecke der öffentlichen Fläche nicht zulässig.
  • Mindestens 40 % der Parklet-Grundfläche soll der Begrünung mit einheimischen Pflan­zen, Blumen, Gemüse, Obst, etc. vorbehalten sein.
  • Höchstens 60 % der Parklet-Grundfläche soll als Frei-, und Begegnungsfläche nutzbar sein. Diese Frei- und Begegnungsflächen müssen – sofern zum Zeitpunkt der Errichtung vorgeschrieben – ein funktionierendes Pandemie-Schutzkonzept beinhalten. Die Park­lets müssen für alle Personen frei und kostenlos zugänglich sein. Eine Barrierefreiheit oder zumindest Barrierearmut sollte angestrebt werden.
  • Es muss durch die Bauform eine klare und sichere Begrenzung zum fließenden Verkehr auf der Fahrbahn sowie auf Geh- und Radwegen sichergestellt werden. Die Park­lets dürfen keine sicht- oder verkehrsbehindernden Bauformen bzw. Dimensionen aufweisen. Sie müssen einen ausreichenden Abstand von mindestens 30 cm zur Fahrbahn gewährleisten.
  • Die Aufstellung von Halteverboten vor der geplanten Errichtung erfolgt durch den Antragstellenden.
  • Der Aufbau muss durchgehend und lückenlos aus untereinander gesicherten Elementen, sowie stand- und witterungsfest sein (auch bei Wind, z.B. nicht auf Rollen gelagert).
  • Die verwendeten Baumaterialien für Untergrund, Beplankung, Sitzgelegenheiten und Grüneinfassung sollen nach Möglichkeit aus unbehandelten oder ökologisch unbedenk­lich behandelten Materialien bestehen (z.B. keine Faser-, Epoxid-, oder anderweitig behandelte Platten).
  • Der Auf- und Abbau sowie die klimafreundliche Nachnutzung der Materialien erfolgen durch die antragstellenden Personen.
  • Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung während des Betriebes des Parklets abzuschließen.

Wer darf einen Antrag stellen?

Beantragen darf

  • wer juristische Person oder Privatperson ist
  • eine Wohn-, Haus-, oder Lebensgemeinschaft oder einen Gewerbestandort vor Ort oder in unmittelbarer Nähe zum geplanten Parklet-Standort nachweisen kann
  • mindestens eine verantwortliche Person für den Bau-, den Unter­halt und die Pflege, sowie den Abbau und die Entsorgung des Parklet gewinnen und nachweisen kann. Dieser Nachweis gilt als Pflegeverpflichtung für die beantra­gende Person, das gesamte Projekt und seine gesamte Dauer. Übertragungen dieser Pflege­verpflichtung sind in begründeten Ausnahmefällen möglich und mit dem Bezirksamt Eimsbüttel im Vorfeld schriftlich abzustimmen.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Per E-Mail an: wbz-service@eimsbuettel.hamburg.de, da es sich um eine vorübergehende Sondernutzung des öffentlichen Raums handelt.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?

  • Antragstellender und verantwortliche Person für den Bau-, den Unterhalt und die Pflege, sowie den Abbau und die Entsorgung des Parklets  (inkl. Kontaktdaten aus Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  • Konkrete Beschreibung des Aufstellungsortes
  • Konkrete Beschreibung des Vorhabens inkl. Beschreibung des Anprallschutzes und der Dauer des geplanten Betriebes
  • Darstellung des Vorhabens inkl. Schutzabstand zur Fahrbahn in einem Plan 1:100 (inkl. Angabe der Straße und Hausnummer),
  • Ggf. Fotos
  • Beschreibung eines funktionierendes Pandemie-Schutzkonzeptes, sofern zum Zeitpunkt der Errichtung vorgeschrieben

Welche Kosten entstehen für die Antragstellung und Nutzung des öffentlichen Raums?

Die Antragstellung und Nutzung des öffentlichen Raums ist kostenfrei. Zusätzliche Kosten für verkehrliche Einrichtungen – z. B. Halteverbote, verkehrssichernde Maßnahmen sowie das Parklet selbst – sind von den Antragstellenden zu tragen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel stellt zur Förderung der Parklets Sondermittel zur Verfügung.

Die Antragstellenden können deshalb eine Förderung pro Parklet von bis zu 1.000,00 € beantragen. Im Antrag müssen die Gesamtkosten und die Eigenleistungen der Antragstellenden aufgeschlüsselt werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Download des Antragformulars unter: https://www.hamburg.de/eimsbuettel/bezirksversammlung/79440/sondermittel-der-bezirksversammlung/

Wer hilft bei weiteren Fragen?

mr@eimsbuettel.hamburg.de
+49 40 428 01-3511

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