Radfahren in Einbahnstraßen
(Behörde für Inneres)
Die StVO gestattet es den Städten und Gemeinden, Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen durch ein Zusatzschild für Radfahrer in beide Richtungen zu öffnen.
In Hamburg sind schon zahlreiche Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben worden.
(Behörde für Inneres)
- die Fahrbahn ausreichend breit ist und Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind,
- die Straße übersichtlich und die Strecken mit Begegnungsverkehr kurz sind.
Unsere Empfehlungen und noch vieles mehr können Sie als Kurzinfo auch in unserem Fahrrad-Flyer nachlesen.

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