•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Inneres und Sport Forum Verkehrssicherheit Behörde für Inneres und Sport

Radfahren in Einbahnstraßen

Modellversuche in mehreren Städten Deutschlands haben ergeben, dass durch Radfahrer, die Einbahnstraßen in beiden Richtungen benutzen, kein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht.

  

Einbahnstraße für Radfahrer frei

(Behörde für Inneres)

Autofahrer und Radfahrer, die aufeinanderzufahren, sehen sich rechtzeitig und können sich aufeinander einstellen.

Die StVO gestattet es den Städten und Gemeinden, Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen durch ein Zusatzschild für Radfahrer in beide Richtungen zu öffnen.

In Hamburg sind schon zahlreiche Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben worden.

Einbahnstraße für Radler frei

(Behörde für Inneres)

Voraussetzung für die Freigabe war eine sorgfältige Prüfung, ob

  • die Fahrbahn ausreichend breit ist und Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind,
  • die Straße übersichtlich und die Strecken mit Begegnungsverkehr kurz sind.

Unsere Empfehlungen und noch vieles mehr können Sie als Kurzinfo auch in unserem Fahrrad-Flyer nachlesen.

Downloads

Radfahren in Hamburg

PDF , 931.75 KB
Artikel bewerten: