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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Einfuhr und Durchfuhr von Produkten tierischer Herkunft und lebenden Tieren

an den Grenzkontrollstellen Hamburg-Hafen und Hamburg-Flughafen

Das Veterinär- und Einfuhramt mit den Grenzkontrollstellen Hamburg- Hafen und Hamburg-Flughafen und seinen Kontrollzentren kontrolliert sowohl die Einfuhr als auch die Durchfuhr (Transit) aller Sendungen mit Erzeugnissen tierischer Herkunft –Lebensmittel und Nichtlebensmittel- sowie einiger Lebensmittel nicht tierischer Herkunft aus Drittländern.

Dadurch soll sichergestellt  werden, dass nur Lebensmittel, die den lebensmittelrechtlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) entsprechen, in den Handel gelangen. Gleichzeitig soll die Einschleppung von Tierseuchen verhindert werden.

Über die Grenzkontrollstelle Hamburg Flughafen können auch lebende Tiere in die EU importiert werden, hier wird die Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzes und des Tierseuchenrechts überwacht. Die Veterinärkontrollen finden vor der Zollkontrolle statt.

Anmeldeverfahren

Jede Sendung, die der Einfuhrkontrolle durch das Veterinär- und Einfuhramt unterliegt, ist mindestens einen Werktag vor Ankunft im Hamburger Hafen bzw. vor der Ankunft am Flughafen anzumelden. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte die unten stehenden Vordrucke/ Formulare. Darüber hinaus müssen die vom Herkunfts-Drittland ausgestellten Zeugnisse im Original an der Grenzkontrollstelle vorgelegt werden.

Für Sendungen, die den Hafen wieder per Schiff verlassen, reicht eine Anmeldung per e-mail mit dem hinterlegten Dokument (Feeder-Formular). Ausführliche Informationen zum Thema Schiff-Schiff-Umladung Mehr....

Da aufgrund der großen Menge der Anmeldungen nicht mehr alle am Abgabetag bearbeitet werden können, bitten wir Sie, die Anmeldungen zwei Werktage vor Ankunft eines Schiffes in der Zentrale Reiherdamm einzureichen. Hier wird geprüft, ob die vorgelegten Dokumente für eine Abfertigung ausreichen und den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Außerdem erfahren Sie hier, an welchem Kontrollzentrum Sie Ihre Sendung vorführen müssen.

Produktpalette

Der folgenden Liste können Sie entnehmen welche Produkte einer Einfuhrkontrolle zu unterziehen sind:

Lebensmittel und andere Produkte tierischer Herkunft (PDF, 20 Seiten)

Formulare/Vordrucke

Erzeugnisse tierischer Herkunft (Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr, GVDE)

  • Das GVDE ist erhältlich bei den Firmen Dössel & Rademacher, Brandstwiete 42, 20457 Hamburg und  Wilhelm-Köhler-Verlag, Mönckebergstr. 11, 20095 Hamburg, unter Bestellnummer 869.  Das GVDE-Formular für lebende Tiere (ggf. erforderlich für die Grenzkontrollstelle Hamburg-Flughafen) hat die Bestellnummer 870.
  • oder bei der Firma SK Office-Hamburg, Georg-Wilhelm-Str. 274, 21107 Hamburg (www.skoffice-hh.de) Bestellnummer SK 0298 (für lebende Tiere Bestellnummer SK 0298T)
  • Muster zur Ansicht + Erläuterungen (Auszug aus der Verordnung der EU-Kommission- PDF, 6 Seiten)
  • Ausfüllhilfe für das GVDE der Grenzkontrollstelle Hamburg (PDF, 2 Seiten)

  • Zusatzformular zum Ausfüllen am PC - mit GVDE als Ausdruck einzureichen (PDF, 1 Seite)

Untersuchung von Pazifikfisch auf Radioaktivität

Als Folge des Unfalls im Atomkraftwerk Fukushima gelangte radioaktiv belastetes Wasser ins Meer. Es besteht dadurch die Möglichkeit, dass Speisefische unmittelbar oder über die Nahrungskette radioaktive Elemente aufnehmen und dann als radioaktiv belastetes Lebensmittel in den Verkehr gelangen.

Deshalb werden bei der Einfuhr Fischereierzeugnisse nach einem risikobasierten Plan auf radioaktive Belastung untersucht. Für die Einschätzung des Risikos ist neben der Fischart das Fanggebiet entscheidend.

Deshalb gilt für alle Sendungen von Fischereierzeugnissen aus Wildfang, dass in Feld 12 des GVDE bitte die Nummer(n) der zugehörigen Fangbescheinigung(en) anzugeben ist (sind).

Kontaktmöglichkeit
Veterinär- und Einfuhramt Reiherdamm 18 20457 Hamburg
Tel.: Fax:
040 42837-4148 040 4273-10130
Öffnungszeiten Montag - Donnerstag<br />07:00 Uhr - 12:00 Uhr<br />12:30 Uhr - 14:30 Uhr<br />Freitag<br />07:00 Uhr - 12:00 Uhr<br />12:30 Uhr - 14:00 Uhr