Persönliches Budget: Antragstellung beim Sozialhilfeträger Hamburg
Wo erhalte ich einen Antrag?
Sie können einen formlosen Antrag stellen oder das Antragsformular hier herunterladen. Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen Ihre Telefonnummer an.
Bitte richten Sie den Antrag an das für Sie zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt (nutzen Sie für die Suche den Behördenfinder Hamburg).
Welche Nachweise sollten dem Antrag beigefügt werden?
In Kopie zum Beispiel: Feststellungsbescheid / Schwerbehindertenausweis, Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung, MDK-Bericht, Betreuerausweis bei gesetzlicher Betreuung, Betreuungsgutachten, Leistungsbescheide, ärztliche Gutachten
Was sollte im Antrag stehen?
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Art der Behinderung,
- Art der Leistungen,
- derzeitiger Rehabilitationsträger (bitte Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer angeben).
Wie geht es mit Ihrem Antrag weiter?
Das Team „Persönliches Budget“ bei den Landesdiensten Soziale Hilfen und Leistungen prüft die Voraussetzungen, nimmt mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen Termin zu einem gemeinsamen Gespräch, einer Budget-Konferenz. Die beteiligten Leistungsträger werden ggf. zu diesem Gespräch eingeladen. Sie können weitere Teilnehmer vorschlagen.
Inhalte dieses Gespräches werden sein:
- Ziele, die Sie mit einem persönlichen Budget erreichen wollen,
- Ihre Vorstellungen zur Zielerreichung,
- die benötigten Unterstützungen, um die Ziele zu erreichen (Bedarfe),
- Leistungen, die Sie bisher erhalten haben und die im Trägerübergreifenden Persönlichen Budget möglich sind,
- Fragen der Qualitätssicherung.
Schließlich werden die Ziele, die Höhe des Gesamt-Budgets und die Art der Nachweise hinsichtlich der Budgetverwendung vereinbart und für den Bewilligungszeitraum festgelegt.
Auf der Grundlage des Gesprächs wird eine Zielvereinbarung erstellt und Ihnen zugesandt. Wenn Sie mit der Zielvereinbarung einverstanden sind, senden Sie diese unterschrieben an die Landesdienste zurück. Bei Unklarheiten oder Ergänzungswünschen Ihrerseits ist selbstverständlich ein weiteres Gespräch möglich.
Bei Einverständnis von Ihrer Seite geben die Landesdienste die Befürwortung des vereinbarten Budgets an das zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt. Dieses prüft hinsichtlich der Sozialhilfeleistungen Ihre Einkommenssituation und setzt einen eventuell zu zahlenden Eigenanteil fest. Danach erhalten Sie von dort einen Leistungsbescheid für das (Trägerübergreifende) Persönliche Budget.
Das (Trägerübergreifende) Persönliche Budget wird monatlich im Voraus vom Grundsicherungs- und Sozialamt in einem Betrag auf Ihr Konto überwiesen.
Was ist zu tun, wenn das Geld auf Ihrem Konto ist?
Mit dem Geld "kaufen" Sie die benötigte Hilfe selbst ein. Zu dem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget zählt bei entsprechendem Einkommen auch der berechnete Eigenanteil. Das heißt, Sie müssen den Eigenanteil ebenfalls dem Ziel entsprechend einsetzen und in den Ausgaben nachweisen.
Sie sind in der Auftragsgestaltung frei. Sie können einen Anbieter von ambulanten Leistungen, einen Verein oder Einzelpersonen etc. mit der Durchführung der Unterstützung beauftragen. Diese schicken ihre Rechnung über die Leistungserbringung an Sie. Wenn Sie die Rechnung geprüft und für richtig befunden haben, überweisen Sie den Rechnungsbetrag.
Wenn Sie selbst als Arbeitgeber auftreten wollen, bedeutet dies, dass Sie sich selbst geeignete Unterstützungspersonen suchen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, entsprechende Sozialabgaben und Steuern abzuführen. Auch Arbeitsverträge sollten mit den Helfern geschlossen werden. Und als Arbeitgeber sollte man bereits vor einem Ausfall der Hilfskraft oder für einen Notfall wissen, wer dann ersatzweise die Leistung erbringen kann.
Was ist, wenn Sie mit dem Geld für die Hilfe nicht auskommen?
Als Budgetnehmer sind Sie Kunde/Auftraggeber gegenüber den Leistungserbringern. Daraus ergibt sich, dass Sie die Leistungen und Kosten verhandeln können und Leistungsvereinbarungen direkt abschließen. Wenn das Geld nicht reicht, können Sie
- versuchen, die Leistungen kostengünstiger einzukaufen oder anders zu kombinieren,
- sich Beratung/Unterstützung beim Team „Persönliches Budget“ der Landesdienste Soziale Hilfen und Leistungen in der
Maurienstr. 3, 22305 Hamburg holen, - eine Person Ihres Vertrauens bitten, Ihnen bei der Organisation und Verwaltung des (Trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets behilflich zu sein,
- auch "zurück" in die Sachleistung wechseln.
Wie muss nachgewiesen werden, wofür das Geld eingesetzt wurde?
Das Team „Persönliches Budget“ wird Sie in der Regel nach etwa sechs Monaten wieder zu einem Gespräch einladen. Darin soll über den aktuellen Stand der Zielvereinbarungen gesprochen werden: Wie ist es bisher gelaufen und wie soll es weitergehen? Dabei müssen Sie das bisherige (Trägerübergreifende) Persönliche Budget abrechnen; das heißt, dass Sie in geeigneter Form erklären, wofür das Persönliche Budget verwendet wurde. Der Nachweis über die zielentsprechende Verwendung des Persönlichen Budgets erfolgt in der Regel über Rechnungen, Quittungen, Haushaltsbuch etc.. Nicht zielentsprechend verbrauchte Beträge werden mit einem künftigen Budget verrechnet oder zurück gefordert.
Das bisher vereinbarte Budget wird - je nach Ausgang des Gesprächs - entweder weiter bewilligt, verändert oder, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen der beteiligten Leistungsträger, wieder in die Sachleistung zurückgeführt.
Was müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie sich im Krankenhaus oder in einer Kureinrichtung befinden?
Hinsichtlich der Sozialhilfeleistungen müssen Sie bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt das für Sie zuständige Grundsicherungs- und Sozialamt sofort informieren. Dauert der Krankenhausaufenthalt nur sieben Tage, dann wird das Geld weiter gezahlt. Dauert er länger als sieben Tage, wird ab dem achten Tag die Zahlung eingestellt und bei Rückkehr in die eigene Wohnung sofort wieder weiter gezahlt. Gleiches gilt auch für einen Kuraufenthalt.
Erhalten Sie Ihr Budget auch während des Urlaubs?
Die Regelungen für den Urlaub sind von den gesetzlichen Bestimmungen des Einzelfalls abhängig. Deshalb informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem beauftragten Rehabilitationsträger.
Was ist, wenn Sie von dem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget Geld eingespart haben?
Nach Ende des Bewilligungszeitraums besteht die Möglichkeit, eingespartes Geld in den nächsten Bewilligungszeitraum zu übertragen.
Nach vorheriger Absprache ist es auch zulässig, das eingesparte Geld für eine andere, auf das vereinbarte Ziel hin gerichtete Maßnahme einzusetzen. In diesen Fällen nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit den Landesdiensten Soziale Hilfen und Leistungen auf. Wir sprechen dann mit Ihnen über die weitere Verfahrensweise.
Können Sie ein (Trägerübergreifendes) Persönliches Budget beantragen, wenn Sie in einem Heim oder in einer stationären Wohngruppe leben?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf diese Leistung besteht und entsprechende Umsetzungsvorstellungen im Rahmen der stationären Eingliederungshilfe formuliert werden.
Mit Einverständnis des Leistungsanbieters (Einrichtung) ist es möglich, einen Teil der stationären Leistung als Budget zu gewähren, ansonsten könnte die gesamte stationäre Hilfe in ein Budget einfließen.
Was ist, wenn Sie mit dem Persönlichen Budget nicht zurecht kommen und wieder in das bisherige Verfahren zurück möchten?
Aus schwerwiegenden Gründen ist der Wechsel in die Sachleistung jederzeit möglich. Hierzu informieren Sie das Team „Persönliches Budget“ bei den Landesdiensten Soziale Hilfen und Leistungen. Diese veranlassen den Wechsel in die Sachleistung bzw. die Aufhebung des Persönlichen Budgets bei den beteiligten Rehabilitationsträgern. Der Ausstieg aus dem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist frühestens nach sechs Monaten möglich.
Dem Budgetnehmer entstehen durch den Wechsel keine Nachteile! Allerdings sind erneut alle beteiligten Rehabilitationsträger unabhängig voneinander zuständig.
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