Eingliederungshilfe
Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit Wohnort im Bezirk Hamburg-Mitte.
Was ist Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe wird behinderten Menschen gewährt. Hauptsächlich werden Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe erbracht. Es lassen sich hierbei die folgenden Leistungsgruppen unterscheiden:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Das Fachamt Grundsicherung und Soziales Hamburg Mitte berät Sie gern individuell über die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe.
Mitzubringen sind alle Ausweisdokumente (ggf. bei Ausländern: mit Aufenthaltstitel), - falls vorhanden - Schwerbehindertenausweis und sämtliche Belege zu den monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie sämtliche Vermögensnachweise.
Ihren zuständigen Sachbearbeiter finden Sie über den Behördenfinder rechts von diesem Artikel

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