Gebühren beim Einheitlichen Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner befasst sich individuell mit Ihrem Anliegen und kann viel von Ihrem eigenen Zeit- und Arbeitseinsatz im Zuge der Abwicklung von Verwaltungsverfahren für Sie übernehmen. Er ist jederzeit für Sie ansprechbar und gibt Auskunft zum Stand des Verfahrens und Ihren Handlungsmöglichkeiten.
Für diese Leistungen fallen unter Umständen Gebühren an, die sich streng am tatsächlichen Arbeitsaufwand orientieren. Wenn Sie weitere Fragen zu den Gebühren des Einheitlichen Ansprechpartners haben oder sich vorab unverbindlich und kostenlos informieren möchten, dann sprechen Sie uns bitte an.
1. Internet: Nutzung der Informationen unter „Einheitlicher Ansprechpartner“
gebührenfrei
2. Telefonische oder persönliche Beratung, schriftliche Auskunft, elektronischer Weg
bis einschließlich 30 Minuten gebührenfrei,
danach je angefangene 15 Minuten Zeitaufwand 9 Euro – bis zu einer Höchstgebühr von 90 Euro.
3. Vollständige Abwicklung von Verfahren
je angefangene 15 Minuten Zeitaufwand 9 Euro,
bis zu höchstens 25 Prozent der von der zuständigen Stelle zu erhebenden Gebühren für alle abgewickelten Verfahren – maximal aber 360 Euro.
4. Bei nachträglicher Rücknahme des Antrags auf Abwicklung von Verfahren
je angefangene 15 Minuten Zeitaufwand 9 Euro, bis zu höchstens 25 Prozent der von der zuständigen Stelle zu erhebenden Gebühren für alle abgewickelten Verfahren – maximal aber 180 Euro.
Beträge unter 9 Euro werden nicht erhoben.
Gebührentarif zur Gebührensatzung Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg (PDF)
Weitere Informationen
Einheitlicher Ansprech-partner in Hamburg
Der Einheitliche Ansprechpartner erledigt Behördengänge, wickelt Verfahren ab und informiert über Genehmigungen. »

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