Anmeldung von Einsatzstellen
Sie möchten Einsatzstelle im Rahmen des FÖJs werden?
Anerkennung von Einsatzstellen
Die FÖJ-Einsatzstellen werden von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) auf Antrag zugelassen. Dabei wird die Vereinbarkeit des beabsichtigten Einsatzbereiches mit den Zielen des FÖJs geprüft. Dass diese Ziele erreicht werden können, muss von den Einsatzstellen in einem schriftlichen Antrag dargestellt werden. Eingetragene Vereine können zu diesem Zweck gerne ihre Vereinssatzung einreichen.
Wird der Antrag akzeptiert, werden Sie als anerkannte Stelle in die Liste der offiziellen Einsatzstellen aufgenommen. Eine Platzzuweisung kann leider nicht garantiert werden.
Das Antragsformular können Sie sich am Ende der Seite herunterladen.
Wichtig: Sollten Sie die Einrichtung einer FÖJ-Stelle planen, muss sie arbeitsplatzneutral erfolgen, d.h. die FÖJ-Kräfte müssen zusätzliche, keine Daueraufgaben erfüllen.
Anforderungen an Einsatzstellen
- Von den Trägern einer Einsatzstelle wird erwartet, dass sie entweder ihren Sitz in Hamburg haben und schwerpunktmäßig in Hamburg oder auf Hamburger Gebiet tätig sind.
- Die FÖJ-Einsatzstellen engagieren sich uneigennützig in der Natur-, Umwelt- und Klimaschutzarbeit und verbinden mit der Beschäftigung von FÖJ-Kräften keine Gewinnabsichten.
- Grundlage für einen erfolgreichen Start ins FÖJ ist eine aktuelle Stellenbeschreibung sowie ein Einsatzplan, der eine vierwöchige Einarbeitungsphase garantiert. Im Anschluss daran wird Wert auf die Förderung der Eigenständigkeit und ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld gelegt. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den pädagogischen Kräften des Trägers wirkt dabei unterstützend.
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» FÖJ-Durchführungsbestimmungen:
Rahmenvereinbarungen und Qualitätsstandards 2011
Aufgaben des Trägers und Verantwortung der Einsatzstellen
Als Einsatzstelle sind Sie für die fachliche Anleitung und die Betreuung der FÖJ-Kraft zuständig. Es hat sich bewährt, dafür eine Person zu benennen, die diese fachliche und/oder persönliche Betreuung sicherstellen kann. Für die FÖJ-Kraft ist es wichtig, dass diese Person täglich für eventuelle Fragen zur Verfügung steht. Die Einsatzstelle sollte den Freiwilligen möglichst eigene kleine Projekte übertragen.
Kostenbeteiligung
Die Kostenbeteiligung der Einsatzstellen für das FÖJ beträgt zur Zeit € 6.864,- pro Teilnehmer/in und Jahr. Eine Unterstützung von bis zu 50% der Kosten kann auf Antrag und in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden - insbesondere bei kleinen Vereinen im Natur- und Umweltbereich. Von Unternehmen und Betrieben wird die volle Kostenübernahme erwartet. Die Verteilung erfolgt dabei über zwei Haushaltsjahre.
Patenschaften
Sie können selber keine FÖJ-Stelle anbieten, möchten sich aber trotzdem engagieren? Das ist möglich: Im Rahmen einer Patenschaft kann Ihre Firma oder Ihr Verein eine FÖJ-Stelle für ein Jahr mit finanziellen Mitteln unterstützen.
Ansprechpartnerin für die Zulassung neuer Einsatzstellen und FÖJ-Träger:

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us
