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Elektroschocker ohne Prüfzeichen ab 2011 verboten

Elektroimpulsgeräte, auch Elektroschocker genannt, sind ab dem 1. Januar 2011 endgültig verboten, wenn sie nicht das erforderliche amtliche Prüfzeichen tragen.

Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

(PTB)

Diese Neureglung wurde vom Bundeskriminalamt in einer Allgemeinverfügung über den Umgang mit Elektroimpulsgeräten vom Dezember 2010 rechtsverbindlich getroffen (siehe auch http://www.bka.de/).

Die Elektroimpulsgeräte sind bereits seit dem 1. April 2003 grundsätzlich als verbotene Waffen eingestuft, der Umgang mit ihnen wurde jedoch vom Bundeskriminalamt bis zum
31. Dezember 2010 gestattet.

Ab dem 1. Januar 2011 ist nur noch der Umgang mit Elektroimpulsgeräten, die ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen, erlaubt.

Gemäß der Neuregelung wird ab dem 1. Januar 2011 den derzeitigen privaten Besitzern der Geräte ohne Prüfzeichen nur noch der Besitz gestattet.

Diese Berechtigung gilt jedoch nur für die eigene Wohnung, wenn die sichere Aufbewahrung des Gerätes gewährleistet ist, so dass keine unberechtigten Personen Zugriff auf das verbotene Elektroimpulsgerät haben. Außerdem müssen die Besitzer nachweisen können, dass sie ihr Gerät vor dem 1. Januar 2011 erworben haben.

Ein Verlust des Elektroimpulsgerätes ist dem Bundeskriminalamt, SO 11, 65173 Wiesbaden, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Das Führen solcher Elektroimpulsgeräte auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist ab dem 1. Januar 2011 untersagt.

Für alle anderen Arten des Umgangs, insbesondere des Überlassens an Dritte, ist die vorherige Genehmigung des Bundeskriminalamtes erforderlich.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Ohne vorherige Genehmigung durch das BKA ist nur die Abgabe der verbotenen Elektroimpulsgeräte an Polizei und Waffenbehörden möglich. Hierzu sind die Geräte in einem verschlossenen Behältnis zur Abgabe zu transportieren.

In Hamburg nehmen alle Polizeikommissariate die Geräte gebührenfrei zur Vernichtung entgegen.