Eltern
Diesem bloßen Interesse folgt in zahlreichen Fällen leider auch der Schritt in den Bereich der Straftaten. Das Bedürfnis, die im häuslichen Bereich entwickelten Graffiti in der Öffentlichkeit und damit auch in der Graffiti-Szene darzustellen, wächst und es werden unterschiedlichste Oberflächen ohne Erlaubnis der Eigentümer mit Graffiti bemalt, besprayt oder zerkratzt.
Damit werden grundsätzlich Sachbeschädigungen begangen.
Die wachsende Selbstständigkeit von Kindern und Jugendlichen führt naturgemäß dazu, dass sie ihre freie Zeit in zunehmendem Maße ohne ihre Eltern (er)leben. Eltern sind deshalb nicht mehr zwangsläufig darüber informiert, wie und mit wem ihre Sprösslinge die Freizeit gestalten.
Rechtzeitige Gespräche mit den eigenen Kindern, in denen auf möglichen Folgen ihres Handelns hingewiesen wird, sind daher sehr wichtig.
Anhaltspunkte für Graffiti bei Ihrem Kind
(Polizei Hamburg)
- Graffitimagazine werden gekauft
- Fotos von Graffiti werden gefertigt und gesammelt
- Faserstifte werden in Jacke oder Rucksack mitgeführt, obwohl diese nicht für den Schulunterricht benötigt werden
- Gegenstände wie Schulhefte, Möbel und andere Sachen werden mit Wortkürzeln („tags“) bemalt
(Polizei Hamburg)
- Sprühdosen, evtl. auch Einweggummihandschuhe und Atemschutzmasken werden angeschafft
- Die Kleidung riecht nach Farbe
Hände und Kleidung weisen Farbanhaftungen auf
- Scharfkantige oder spitze Gegenstände (z.B. Nothämmer, Schleifsteine) oder kleine Stücke Schleifpapier werden gelagert oder mitgeführt
- Die Buchstabenkombination, die man beim Kind gesehen hat, taucht z.B. an Wänden im Wohnumfeld auf
(Polizei Hamburg)
Was kann/sollte ich als Vater /Mutter tun?
Sollten bei Ihrem Kind einige der oben genannten Punkte zutreffen, reden Sie mit ihm. Versuchen Sie ihm zu erklären, dass es sich bei unerlaubten Graffiti grundsätzlich um eine Sachbeschädigung handelt und der Verursacher schadensersatzpflichtig ist, gleichgültig wie kunstvoll oder schön die Gestaltung ausgefallen ist. Machen Sie ihm deutlich, dass jeder verpflichtet ist, die Rechte des Eigentümers einer Fläche (z.B. Hauswand) zu respektieren.
Wie kann die Polizei helfen?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass familieninterne Gespräche nicht zum erhofften Erfolg führen, können Sie sich auch an die Polizei wenden. Beachten Sie aber, dass die Polizei zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet ist, d.h. wenn Sie uns anvertrauen, dass Ihr Kind an einer illegalen Graffitiaktion beteiligt war, müssen wir als Polizei die Ermittlungen aufnehmen. Um zu verhindern, dass Ihr Kind eine Straftat begeht, kann in geeigneten Fällen der Jugendschutz beauftragt werden, bei Ihnen zu Hause ein norm(gesetz)- und hilfeverdeutlichendes Gespräch zu führen.
Mister Wong
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