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Beitragsfreies Vorschuljahr Vor der Einschulung kostenlos in die Kita

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Schulbeginn: Auf der Wandtafel werden die Schüler der 1. Klasse begrüßt

Vorschuljahr "Kann-Kinder" beitragsfrei Kita Hamburg

Was ist das beitragsfreie Vorschuljahr?

Jedes Kind kommt in Hamburg in den Genuss eines beitragsfreien Jahres vor der Einschulung. Dann ist für eine täglich bis zu fünfstündige Betreuung kein Elternbeitrag mehr zu zahlen.

Bei längeren Betreuungszeiten, zum Beispiel weil die Eltern berufstätig sind, müssen die Eltern einen entsprechend reduzierten Elternbeitrag zahlen. Dies gilt für die Betreuung in der Kita genauso wie für die Kindertagespflege.

Hinweis: Diese Regelung gilt bis zum 31. Juli 2014. Zum 1. August 2014 wird die beitragsfreie Grundbetreuung für alle Kinder von der Geburt bis zur Einschulung eingeführt.

Vorzeitig eingeschulte Kinder („Kann-Kinder“)

"Kann-Kinder" sind Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, und auf Antrag der Eltern bereits mit fünf Jahren eingeschult werden.

Für Kann-Kinder können Eltern für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung einen Antrag auf Beitragsbefreiung bzw. Beitragsermäßigung beim zuständigen Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung stellen.

Dies kann auch im Laufe eines Kita-Jahres erfolgen, wenn sich abzeichnet, dass das Kind im nächsten Sommer vorzeitig eingeschult wird. Das entsprechende Antragsformular ist in den zuständigen Bezirksämtern verfügbar.

  • Nach Ablauf des beitragsfreien Jahres vor der Einschulung ist eine Schulbescheinigung über die Einschulung in die erste Klasse beim zuständigen Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung, einzureichen.
  • Wenn ein Kann-Kind doch nicht eingeschult wurde, wird der Elternbeitrag rückwirkend erhoben bzw. neu berechnet.
  • Wird ein „Kann-Kind“ vorzeitig eingeschult und es wurde noch kein beitragsfreies Jahr vor der Einschulung gewährt, kann auch die rückwirkende Erstattung bzw. Reduzierung des Elternbeitrages beantragt werden.

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