Erläuterungen zur endgültigen Herstellung von Straßen im Bezirk Wandsbek
Warum müssen Straßen endgültig hergestellt werden?
Der Bezirk Wandsbek verfügt als größter der sieben Hamburger Bezirke über ein umfangreiches Straßennetz. Die öffentlichen Wegeflächen sind nach den Maßgaben des Hamburgischen Wegegesetzes von 1974 (insbesondere §49 des Wegegesetzes) anzupassen. Hierzu gehören gehören beispielsweise die Herstellung von öffentlichen Straßen in ausreichender Breite (z.B. damit Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können), die Bereitstellung eines modernen Entwässerungssystems, die Herstellung bzw. Modernisierung der Straßenbeleuchtung oder die Verbesserung von Geh- und Radwegen.
Welche Straßen werden endgültig hergestellt?
Wenn Sie wissen möchten, ob auch Ihre Straße oder eine Teilstrecke Ihrer Straße dabei ist, schauen Sie in der hier für Sie zugänglich gemachten aktuellen Straßenliste
(PDF-Datei, aktualisiert Mai 2012) nach.
Angesichts der Zahl von rund 500 noch endgültig herzustellenden Straßen ist klar, dass die Umsetzung der Baumaßnahmen zur endgültigen Herstellung von Straßen in vielen Fällen nur langfristig erfolgen kann.
Wann ist mit einer Baumaßnahme in einer Straße zu rechnen?
Wegen der großen Zahl der endgültig herzustellenden Straßen wurde eine zeitliche Rangfolge für die bauliche Umsetzung entwickelt. Sie orientiert sich an vielen verschiedenen Faktoren, die sich nach festgelegten Bewertungskriterien richten.
Für jede geprüfte Straße wurde ein Bewertungsbogen erstellt, auf dem die Bewertungskriterien abgefragt und dann die jeweilige Straße – einem Punktesystem folgend – entsprechend bewertet (bepunktet) wurden.
Welche Faktoren dies im Einzelnen sind und wie sie bewertet werden, können Sie dem hierfür zu Grunde liegenden Bewertungsbogen (PDF-Datei) entnehmen.
Jede Straße, die im Bezirk Wandsbek noch endgültig herzustellen ist, hat nach diesem Bewertungsprinzip eine Punktzahl erhalten, die entscheidend dafür ist, welchen Rang sie innerhalb der Prioritätenfolge aller herzustellenden Straßen im Bezirk einnimmt.
Was bedeutet die Punktzahl, die eine Straße bekommt?
Die Punktzahl, die sie in der Spalte ganz rechts in der Straßenliste sehen, gibt Aufschluss darüber, für welchen Zeitraum die endgültige Herstellung einer Straße voraussichtlich vorgesehen ist. Diese Angabe steht allerdings grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass es unvorhersehbare Faktoren geben kann, die die anvisierte Zeitschiene verändern können.
Dies vorausgeschickt schlüsselt sich die Punktzahl hinter den Straßennamen in der Straßenliste wie folgt auf:
| B: | Baumaßnahme läuft bereits oder Bauprogramm erfüllt |
| BB: | Ausbau erfolgt bei konkretem Bedarf |
| 55 – 40: | Ausbau der Straße vordringlich |
| 39 – 38: | Ausbau der Straße mittelfristig |
| 37 – 5: | Ausbau der Straße langfristig |
| 0: | Anliegerfreie Straßen und Wege (meist Verbindungswege, kaum Herstellungsbedarf) |
| Minus-Punkte: | Für endgültige Herstellung Grunderwerb erforderlich |
Wie werden Anlieger über die Baumaßnahmen in ihrer Straße informiert?
Grundeigentümer und Anwohner von Straßen, in denen eine Baumaßnahme durchgeführt wird, werden in der Regel vom zuständigen Fachamt Management des öffentlichen Raumes per Anliegerbrief zu einer Anlieger-Informationsveranstaltung eingeladen, wenn ein erstes Planungskonzept erstellt ist. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Baumaßnahme im öffentlich zugänglichen Teil des zuständigen Regionalausschusses vorgestellt. Die Tagungszeitpunkte und Tagesordnungspunkte finden Sie hier.
Werden Grundeigentümer einer hergestellten Straße finanziell beteiligt?
Die Frage nach der finanziellen Beteiligung richtet sich nach dem Umfang der baulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Wertsteigerung. Endgültige Angaben dazu können vor Abschluss der Baumaßnahme grundsätzlich nicht gemacht werden. Auskünfte zu Einheitssätzen und – nach Abschluss der Baumaßnahme – zu Anliegerbeiträgen können beim Landesabgabenamt der Finanzbehörde eingeholt werden.
Noch Fragen?
Hier ist Ihre Ansprechpartnerin!
Für alle Straßen, die Sie in der Liste der endgültig herzustellenden Straßen finden, ist Ihre Ansprechpartnerin im zuständigen Schriftlich erreichen Sie uns über folgende Anschrift: |
Die Straßenliste und der Bewertungsbogen sind im Adobe® Portable Document Format (PDF) hinterlegt. Falls Sie den Adobe® Reader® noch nicht installiert haben, können Sie ihn hier downloaden.
Damit Sie einen Eindruck von den Straßenbaumaßnahmen bekommen, haben wir einige Bilder von Projekten im Bezirk Wandsbek für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie einfach auf die Bilder.
Straßenbau im Bezirk Wandsbek
Straßenbauarbeiten - Kakenhaner Weg
Hier zeigen wir Ihnen einige Bilder von der Neugestaltung des Kakenhaner Weges. »


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