Förderung von Forschungs- und Entwicklungskooperationen durch den EFRE
Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung, kurz EFRE, unterstützt Hamburger Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die gemeinsam konkrete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben realisieren möchten. Es kann sich dabei um eine Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft oder zwischen einzelnen Unternehmen handeln.
Die EFRE-Förderung zielt dabei auf
- Forschungs- und Entwicklungskooperationen von zwei oder mehreren Unternehmen mit größerer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Hamburg (Fördervolumen größer als 500.000 Euro) sowie auf
- Forschungs- und Entwicklungskooperationen eines oder mehrerer Unternehmen mit einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung unabhängig von der Höhe des Fördervolumens.
Bei Fördervolumen unter 500.000 Euro: Profi-Programm
Eine passende Förderung für Forschungs- und Entwicklungskooperationen von zwei oder mehreren Unternehmen mit einem Fördervolumen von weniger als 500.000 Euro wird durch das Profi-Programm der Behörde für Wirtschaft und Arbeit angeboten, welches von der Innovationsstiftung umgesetzt wird.
EFRE-Förderung: Voraussetzungen, Ziele und Förderquote
Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung durch den EFRE sind unter anderem die Schaffung neuer FuE-Arbeitsplätze in Hamburg und die Erfolgsaussichten des Vorhabens, das ohne öffentliche Mittel nicht oder nur erheblich verzögert durchgeführt werden könnte.
Der EFRE verfolgt mit dieser Förderung das Ziel, die Innovationstätigkeiten der Hamburger Unternehmen zu erhöhen und die Anwendungsorientierung der Hamburger Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu stärken.
Der EFRE kann bis zu 46,79 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben eines Projektes finanzieren. Hierzu können beispielsweise Kosten für Ausrüstung, Instrumente, Gebäude und Personalkosten gehören, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben stehen. Die Förderquote kann sich bei einer weiteren öffentlichen Kofinanzierung durch die Stadt Hamburg noch erhöhen. Dies gilt insbesondere bei einer Beteiligung von kleinen Unternehmen und/oder Hochschulen.
Gefördert wird in der Regel über nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Mittel werden erstattet, das heißt eine Auszahlung erfolgt erst, wenn die Ausgabe bereits getätigt wurde und ein entsprechender Beleg dafür bei der Verwaltung eingereicht wurde. Eine eventuelle Förderung erfolgt im Wege eines Zuwendungsbescheides durch die zuständige Bewilligungsbehörde (= Fachbehörde).
Konkrete Handlungsmöglichkeiten für potenzielle Antragsteller
- Kontaktaufnahme zur EFRE-Verwaltungsbehörde
- Präzisierung der Projektidee in einer Projektskizze, die auch einen Kosten- und Finanzierungsplan beinhaltet. Hilfreich hierzu ist das vorherige Sichten der entsprechenden Passagen im Operationellen Programm, der Indikatoren und der Auswahlkriterien.
- Übermittlung der Projektskizze an die EFRE-Verwaltungsbehörde, die alles weitere veranlasst (erste Prüfung, ob die Idee zum EFRE passt, Kontakt zur Fachbehörde, Beihilfeprüfung etc.)
- Erarbeitung eines Förderantrags
Kontaktmöglichkeit
Weitere Informationen
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