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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Erdwärmekollektoren

Zur Nutzung der Erdwärme werden in einer Tiefe von zirka 1 bis 2 m Rohrschlangen aus Kunststoff (Erdwärmekollektoren) verlegt, durch die ein Wasser-Frostschutzmittel-Gemisch (Sole) zirkuliert. Die Wärmeleitfähigkeit des Erdreiches nimmt mit steigendem Wassergehalt zu; Deshalb sind feuchte, sandige Böden ideal für Erdwärmekollektoren. Die in Hamburg geltenden Anforderungen zum Einbau, zum Betrieb und zum Genehmigungsverfahren sind in einem "Leitfaden zur Erdwärmenutzung in Hamburg" zusammengestellt.

Darstellung eines Erdkollektorfeldes
Darstellung eines Erdkollektorfeldes

(Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V)

Die Erdwärmenutzung gilt als Grundwasserbenutzung. Daher ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist mit Hilfe des Antragsformulares bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U12) zu beantragen.

Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Kollektoren mindestens einen Meter oberhalb des Grundwasserspiegels liegen. Informationen über die örtlichen Grundwasserverhältnisse erhalten Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.

Da innerhalb der Wasserschutzgebiete der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten ist und sowohl in den Erdwärmekollektoren selber, als auch in der Wärmepumpe wassergefährdende Stoffe zirkulieren, bedürfen Anlagen in Wasserschutzgebieten zusätzlich einer Befreiung.

Ansprechpersonen:

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  Herr Moosmann                                       Tel.: 428 45 - 2602

  (Auskünfte zur Hydrogeologie)                   E-Mail:  Lothar.Moosmann@bsu.hamburg.de

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  Frau Bulla                                                Tel.: 428 45 - 3510

  (Erlaubniserteilung)                                   E-Mail:  Maria.Bulla@bsu.hamburg.de

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  Herr Achilles                                            Tel.: 428 45 - 3576

  (Erlaubniserteilung)                                   E-Mail: Bernd.Achilles@bsu.hamburg.de

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  Frau Jank                                                Tel.: 428 45 - 3344

  (Erlaubniserteilung                                    E-Mail: Antje.Jank@bsu.hamburg.de

  in Wasserschutzgebieten) 

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