Erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken
Prinzipskizze einer Sickermulde
Mit der Verabschiedung der Niederschlagswasser-versickerungsverordnung am 23. Dezember 2003 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einen weiteren Schritt zur Vereinfachung der Vorschriften bei der Errichtung von Wohngebäuden gemacht.
Nach der jetzt erlassenen Verordnung entfällt die bisher nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, sofern
- nicht mehr als 250 m² befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen ist,
- die Versickerung außerhalb der Zonen I und II von Wasserschutzgebieten sowie außerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen erfolgt und
- die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung eingehalten werden.
Die genauen Anforderungen zum Wegfall der Erlaubnis können dem Verordnungstext und dem Anzeigeformular entnommen werden.

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