Erlaubnisse und Genehmigungen

 

Benennung als Gelbfieberimpfstelle

Die Benennung als Gelbfieberimpfstelle ist grundsätzlich Ärztinnen und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin gemäß Weiterbildungsordnung der Ärztekammer vorbehalten. Wo Sie den Antrag auf Benennung stellen können was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie hier. »

 

Tätigkeiten mit Krankheitserregern

Grundsätzlich benötigt jede Person, die mit Krankheitserregern arbeitet, eine Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz. Wo und wie man diese erhält, erfahren Sie hier.  »