Erlaubnisse und Genehmigungen
Benennung als Gelbfieberimpfstelle
Die Benennung als Gelbfieberimpfstelle ist grundsätzlich Ärztinnen und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin gemäß Weiterbildungsordnung der Ärztekammer vorbehalten. Wo Sie den Antrag auf Benennung stellen können was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie hier. »
Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Grundsätzlich benötigt jede Person, die mit Krankheitserregern arbeitet, eine Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz. Wo und wie man diese erhält, erfahren Sie hier. »

