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Senatskanzlei Senatskanzlei

Die Ernennung zum HamburgAmbassador

Ernennungsurkunde zum Hamburg Ambassador Ernennungsurkunde zum Hamburg Ambassador
Am Auswahl- und Ernennungsverfahren sind neben der Senatskanzlei die Handelskammer Hamburg, die Hamburg Marketing GmbH und die HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH beteiligt.

Dieses Gremium wählt die Kandidaten aus, die anschließend dem Ersten Bürgermeister vorgeschlagen und von ihm nach Prüfung der Kandidaten ernannt werden. Vorschlagsberechtigt sind alle Hamburger Behörden und Institutionen. Da es sich hierbei um ein Ehrenamt handelt, ist es ausgeschlossen, sich selbst dafür vorzuschlagen. Ebenso gibt es strenge Kriterien, die festlegen, inwieweit eine Person die Anforderungen an dieses Ehrenamt erfüllt.

Das Ehrenamt endet, wenn ein HamburgAmbassador seinen Wohn- und Arbeitsbereich in einen anderen Teil der Erde verlegt oder nach Deutschland zurückkehrt.