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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Seit Ende 2009 gilt europaweit die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit dem Ziel, Europa zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt werden zu lassen.

 

EU-Dienstleistungsrichtlinie
(Bild: BWVI)

Die Richtlinie will als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes für Dienstleistungen bürokratische Hindernisse beseitigen und den Handel mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen erleichtern.

Dieser Auftrag gilt aber nicht umfassend.

Ausdrücklich nicht erfasst werden:

  • Strafrecht,
  • Arbeits- und Tarifrecht,
  • Arbeitskampfrecht,
  • Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz und
  • Vorschriften über die soziale Sicherheit.

Ebenfalls ausdrücklich nicht anwendbar ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie für eine Reihe von Tätigkeiten, so z.B.:

  • Bereich der Steuern,
  • Finanzdienstleistungen,
  • Leiharbeitsagenturen,
  • Verkehrsdienstleistungen,
  • Gesundheitsdienstleistungen,
  • Glücksspiele,
  • audiovisuelle Dienste.

Zum Geltungsbereich der DLR gehören zum Beispiel:

  • Unternehmensberatung,
  • Zertifizierungs- und Prüftätigkeiten,
  • Werbung,
  • Rechts- und Steuerberatung,
  • Dienste von Reisebüros,
  • Fremdenverkehrsleistungen,
  • Dienstleistungen im Freizeitbereich

EU-Dienstleistungsrichtlinie (PDF)

Weitere Informationen

 

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