Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die Bundestagswahl am Sonntag, 27. September 2009, werden für die ca. 1.500 Wahllokale wieder Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Wichtiger Hinweis
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» Unfallversicherung:
Hier erfahren Sie Details über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Personen, die ehrenamtlich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig sind. -
» Broschüre "Ehrenamtliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein":
Ausführliche Informationen über den Unfallversicherungsschutz zum Download (PDF-Datei, 504 KB)
Wer kann im Wahlvorstand arbeiten?
Im Wahlvorstand können alle tätig werden, die zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sind. Vorzugsweise wird man wohnortnah eingesetzt.
Welche Aufgaben hat man im Wahlvorstand?
Die Tätigkeit im Wahlvorstand umfasst die unparteiische Durchführung der Wahlhandlung von 8 bis 18 Uhr (u.a. Prüfung der Wahlberechtigung und Ausgabe der Stimmzettel) sowie das Herrichten des Wahllokals und die Auszählung der Stimmen.
Verdient man etwas für die Arbeit im Wahlvorstand?
Bei der Mitarbeit im Wahlvorstand handelt es sich grundsätzlich um ein Ehrenamt. In Hamburg erhält man jedoch ein "Erfrischungsgeld" in Höhe von 30 €.
Wo kann man sich anmelden?
Wenn Sie sich für die Tätigkeit im Wahlvorstand melden möchten, können Sie direkt ein Online-Formular ausfüllen.

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