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Investitionszuschüsse für Gründer und Mittelstand: EuMi‘11

Hamburger Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen in Hamburg können für kreditfinanzierte Investitionen einen Investitionszuschuss erhalten.

Das Programm für Existenzgründung und Mittelstand (EuMi’11) richtet sich an Hamburger Existenzgründer sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in Hamburg.

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Sie alle können in folgenden Fällen einen Investitionszuschuss für kreditfinanzierte Investitionen erhalten:

  • im Rahmen der Existenzgründung,

  • zur Existenzsicherung,

  • zur wesentlichen Erweiterung oder

  • zur notwendigen Verlagerung innerhalb Hamburgs.

Das Investitionsvorhaben in Hamburg darf 1,2 Mio. Euro nicht überschreiten. Zudem muss ein Bankkredit (Investitionskredit) mit einer mindestens fünfjährigen Laufzeit aufgenommen werden. Um einen Zuschuss erhalten zu können, muss der nach den Richtlinien errechnete Zuschussbetrag mindestens 2.500 Euro betragen (Mindestbetrag). Der maximale Zuschuss beträgt 25.000 Euro (Höchstbetrag/Kappungsgrenze).

Am 1. Januar 2011 trat die neue Richtlinie zum Programm für Existenzgründung und Mittelstand (EuMi’11) in Kraft.

Zum Beantragen der Förderung steht der Antrag auf Förderung des Investitionsvorhabens bereit. Der vollständige schriftliche Antrag ist bei der unten genannten Kontaktmöglichkeit einzureichen.

Ansprechpartner:
Behörde für Wirtschaft und Arbeit Referat Finanzierungshilfen Cornelia von Westarp Alter Steinweg 4 20459 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42841-1871 040 427941-689 finanzierungshilfen@bwvi.hamburg.de

Weitere Informationen

 

Existenzgründung / mediaserver.hamburg.de/S.Schwarze

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