Investitionszuschüsse für Gründer und Mittelstand: EuMi‘11
Das Programm für Existenzgründung und Mittelstand (EuMi’11) richtet sich an Hamburger Existenzgründer sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in Hamburg.
DOWNLOADS:
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» Kurzbeschreibung EuMi'11 (PDF):
Kurzbeschreibung des Förderprogramms EuMi'11. -
» Antrag EuMi'11 (PDF):
Antrag auf Förderung des Investitionsvorhabens. -
» Checkliste EuMi'11 (PDF):
Checkliste zum Förderprogramm EuMi'11. -
» Richtlinie EuMi'11 (PDF):
Richtlinie zum Programm für Existenzgründung und Mittelstand (EuMi’11).
Sie alle können in folgenden Fällen einen Investitionszuschuss für kreditfinanzierte Investitionen erhalten:
im Rahmen der Existenzgründung,
zur Existenzsicherung,
zur wesentlichen Erweiterung oder
zur notwendigen Verlagerung innerhalb Hamburgs.
Das Investitionsvorhaben in Hamburg darf 1,2 Mio. Euro nicht überschreiten. Zudem muss ein Bankkredit (Investitionskredit) mit einer mindestens fünfjährigen Laufzeit aufgenommen werden. Um einen Zuschuss erhalten zu können, muss der nach den Richtlinien errechnete Zuschussbetrag mindestens 2.500 Euro betragen (Mindestbetrag). Der maximale Zuschuss beträgt 25.000 Euro (Höchstbetrag/Kappungsgrenze).
Am 1. Januar 2011 trat die neue Richtlinie zum Programm für Existenzgründung und Mittelstand (EuMi’11) in Kraft.
Zum Beantragen der Förderung steht der Antrag auf Förderung des Investitionsvorhabens bereit. Der vollständige schriftliche Antrag ist bei der unten genannten Kontaktmöglichkeit einzureichen.
Ansprechpartner:
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