Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldungen, Bezirksamt
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Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) müssen Gewerbetreibende den Beginn ihres Betriebes anzeigen. Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige, auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen sind sogenannte freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater), Urproduktion (z.B. Land- u. Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art und bloße Verwaltung eigenen Vermögens. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem/den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).Von der Gewerbeanzeige erhalten unter anderen eine Mitteilung, das zuständige Finanzamt, die Handelskammer bzw. die Handwerkskammer, die jeweilige Berufsgenossenschaft, das staatliche Amt für Arbeitsschutz.
Zu beachten
Die Anmeldung kann durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formblatt (siehe: Weitere Informationen - Downloads) erfolgen (im letzteren Fall bitte Kopien der unter Erforderliche Unterlagen aufgeführten Dokumente beifügen).Eine persönliche Anmeldung wird empfohlen, um Zweifelsfragen schnell und abschließend klären zu können. Die Anmeldung eines Gewerbes kann auch durch eine nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte und ausgewiesene Person erfolgen. Eine Zweitschrift der Bestätigung der Gewerbeanmeldung ist zu reduzierten Gebühren erhältlich.Gewerbeanmeldungen werden auch in der Handelskammer Hamburg und in der Handwerkskammer Hamburg entgegengenommen, ein Online-Verfahren steht ebenfalls zur Verfügung (s. weiterführende Links).
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Ggfs. Auszug aus dem Handelsregister(bei juristischen Personengesellschaften z.B. GmbH, AG, eingetragener Kaufmann) , Ggfs. Verträge (z.B. über die KG oder GmbH), Ggfs. Handwerkskarte (bei handwerklichen Tätigkeiten).
Gebühren
20,00 EUR
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