•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Externe Abschlussprüfungen

Externe Abschlussprüfungen

Externe Prüfungen zum

  • Hauptschulabschluss,
  • Realschulabschluss,
  • Abitur

können von Interessenten, die keine staatlichen oder staatlich anerkannten Hamburger Schulen besuchen, die zu dem erstrebten Abschluss führen, abgelegt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die erworbenen Abschlüsse entsprechen den in den Regelschulen erworbenen Abschlüssen.

Auskunft zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und zum Anmeldeverfahren gibt das Schulinformationszentrum.

Mehr