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Service

WICHTIGE ÄNDERUNG!

  • » elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):
    Zum 1. September 2011 wurde in Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Dieses neue Dokument dient dem Nachweis eines Aufenthaltsrechts in Deutschland in Form einer Scheckkarte.

Informationen zum Ausländerrecht: