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WICHTIGE ÄNDERUNG!
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» elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):
Zum 1. September 2011 wurde in Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Dieses neue Dokument dient dem Nachweis eines Aufenthaltsrechts in Deutschland in Form einer Scheckkarte.
Informationen zum Ausländerrecht:

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