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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Fachbetriebe und Labore

Zertifizierung bzw. Zulassung von Fachbetrieben für Bau, Änderung oder Abbruch von Entwässerungsanlagen, für die Wartung von Abwasserbehandlungsanlagen und die Zulassung von Untersuchungslabors

Errichten, Ändern, Abbrechen und Prüfung der Dichtheit von Entwässerungsanlagen

Zertifizierungssymbol anerkannter Fachbebetriebe Zertifizierungssymbol anerkannter Fachbebetriebe  

(HH )

Grundlagen, Verfahren, Ansprechpartner für die Zertifizierung von Fachbetrieben. 

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Wartung von Abwasserbehandlungsanlagen und Abfuhr von Abwasser

Wartung Wartung einer Kleinkläranlage

(www.bdb-klaeranlagen.de )

Grundlagen, Verfahren, Ansprechpartner für die Zulassung von Fachbetrieben und Fachkundigen.

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AUCH INTERESSANT

Untersuchungslabore für die Wasser- und Abwasseranalytik

Grundlagen, Verfahren, Merkblatt, Ansprechpartner für die Zulassung. 

Laborzulassung Laborzulassung

(bsg)

Für Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) benötigen Wasser- und Abwasserlabore in Hamburg künftig eine Zulassung - die auch in anderen Bundesländern anerkannt wird. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit u. Verbraucherschutz, Institut für Hygiene und Umwelt, führt die Zulassung von Untersuchungsstellen für Umweltproben durch. Die Analysenverfahren finden sie unten unter Downloads.

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