Informationen für Fachleute
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Fachkräfte der Pflege.
Bedingungen für die Förderung nach § 9 Abs. 2 HmbPEVO
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz fördert im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Pflegekasse und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. die im Folgenden genannten Angebote auf der Grundlage der §§ 45c und 45d SGB XI und der Hamburgischen Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO). »Aus- und Fortbildung: Hospizarbeit und Palliativpflege
Die Stadt Hamburg hat ein Förderprogramm für Einrichtungen aufgelegt, die eine hospizliche und palliativpflegerische Begleitung in ihrem Haus anbieten möchten. »
Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015
In der Rahmenplanung werden die aktuellen Angebote der Langzeitpflege in Hamburg analysiert und zukünftige Bedarfe beschrieben. »
Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz im Überblick
Mehr Transparenz, mehr Qualität, mehr Verbraucherschutz bei weniger Bürokratie, damit der Mensch bei der Pflege und Betreuung im Mittelpunkt steht – das sind die Ziele des neuen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes. »
Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege
Das Projekt ist eines von den Projekten, dass im Rahmen der „Initiative für eine neue Qualität der Arbeit“ (INQA) unter dem Oberthema „Stress“ durch das BMWA gefördert wird. »
Rahmenvereinbarungen zur Pflege in Hamburg
Die Hamburger Rahmenvereinbarungen zwischen der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz und den Verbänden bzw. Pflegeeinrichtungen »
Hamburger Bündnis für Altenpflege
Der Hamburger Senat, Pflegebetriebe (HPG), Arbeitsagentur und team.arbeit.hamburg haben im Juni 2009 das „Bündnis für Altenpflege“ geschlossen, um neue berufliche Perspektiven in der Altenpflege zu entwickeln. »





