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Fördermittel Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung 2020 bis 2021

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Das Programm verfolgt das Ziel, zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt zu schaffen und die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

Ein Mädchen stapelt große Bauklötze in der Kita

Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung 2020 bis 2021 in Hamburg

Rechtliche Grundlage

Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder ist die Grundlage für die gemeinsame Finanzierung von Betreuungsplätzen durch Bund und Länder. 

Zur konkreten Umsetzung wurde ein neues Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021" aufgelegt. Das Programm dient dem weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Sozialbehörde entschieden hat, die Frist zur Einreichung der Anträge zum 5. Kita-Ausbauprogramm auf den 16. Mai 2022 zu verlängern. Die entsprechend geänderte Förderrichtlinie zu diesem Programm wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.

Sie können ab sofort neue Anträge einreichen oder ihre bereits eingereichten Anträge vervollständigen. Nutzen Sie bitte unverändert die beigefügten Antragsformulare.

Förderung

Als Träger von Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle in Hamburg können Sie Fördermittel für Investitionen beantragen. 

Die näheren Regelungen entnehmen Sie bitte der „Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020 – 2021 in Hamburg“ (siehe unten).

Wir empfehlen Ihnen, die Planungsunterlagen für die beabsichtigte Baumaßnahme mit der Kita-Trägerberatung und Bauangelegenheiten abzustimmen, bevor Sie diese Unterlagen bei der zuständigen Bauprüfabteilung zusammen mit dem Bauantrag oder einem Antrag zur Erteilung einer Nutzungsgenehmigung einreichen.

Kontakt

Fragen zum Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021 beantwortet Ihnen das Sachgebiet Zuwendungen (FS 421) im Amt für Familie der Sozialbehörde:

Abteilung Überregionale Förderung und Beratung, Landesjugendamt
Referat Überregionale Jugend- und Familienförderung
Sachgebiet Zuwendungen (FS 421)
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
E-Fax: (040) 4279-61961
E-Mail: kita-investitionsprogramm@soziales.hamburg.de 

Weitere, wichtige Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung in Hamburg finden Sie unter www.hamburg.de/fachinformationen

Downloads und Links

Gesetz und Richtlinie

  • Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - Kapitel 5 Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ 
  • Richtlinie ​​​​​​​zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020 – 2021 - Stand:  31.05.2023 (PDF, 350 KB)
  • Konkretisierung zu 3.1.1 der Förderrichtlinie: Neubauten können auch Ersatzbauten sein, wenn die Investitionsmaßnahmen Plätze erhalten, die ohne Erhaltungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen würden. Antragsteller müssen in Ihrem Antrag die ausschlaggebenden Gründen für einen Ersatzbau schriftlich darlegen. Ergänzend ist die Vorlage einer schriftliche Stellungnahme des mit dem geplanten Vorhaben befassten Architekten oder des ggf. in das Investitionsvorhaben involvierten Bausachverständigen beizubringen, aus der für die Zuwendungsgeberin nachvollziehbar hervorgeht, dass der Ersatzbau die wirtschaftlichste Handlungsalternative an diesem Standort ist. Darüber hinaus wird auf die Inhalte der Förderrichtlinie in der Fassung vom 05.07.2021 verwiesen.

Verwaltungsvorschriften

  • Zuwendungen, Bewirtschaftung von Ermächtigungen und Verwaltung von Vermögensgegenständen gemäß VV zu § 46 LHO vom 29. Dezember 2014, geändert am 21. Dezember 2018 (PDF, 1,25 MB)

Antragsformulare Kita-Träger

  • Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für ein Investitionsvorhaben aus dem "Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung" gemäß Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020-2021 (Word, 50 KB)
  • Erklärung gemäß Ziffer 3.2.1. der Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung 2020–2021 (Word, 50 KB)
  • Bau – und Kostenunterlage Formular zur Erläuterung der Baumaßnahme gemäß Ziffer 6.1.1 der Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung 2020–2021 in Hamburg (Word, 20 KB)
  • Bekanntgabe / Aktualisierung der Trägerdaten Formular zum Nachweis der aktuellen Zeichnungsrechte, Vertretungsberechtigungen, der Kontoverbindung und mit Erklärung zu § 15 Umsatzsteuergesetz (Word, 25 KB)
  • Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für ein Investitionsvorhaben aus dem "Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung" gemäß Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020-2021 für Träger, die die Zuwendung an einen Investor weiterleiten (Word, 45 KB)
  • Erklärung des Investors gemäß Ziffer 3.3 der Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020-2021 in Hamburg (Word, 15 KB)
  • Bau– und Kostenunterlage des Investors Formular zur Erläuterung der Baumaßnahme gemäß Ziffer 6.1.1 der Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020-2021 in Hamburg (Word, 20 KB)
  • Erklärung zu § 15 UStG Formular zur Vorsteuerabzugsberechtigung nach Paragraph 15 Umsatzsteuergesetz (Word, 10 KB)

Antragsformular Großtagespflege

  • Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für eine Umbaumaßnahme in den Betreuungsräumen einer Großtagespflegestelle aus dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ gemäß Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020-2021 in Hamburg  (Word, 40 KB)

Hinweise

Publikationspflicht / Förderdarstellung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bei den aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ geförderten Baumaßnahmen ist verpflichtend nach außen gut sichtbar auf die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hinzuweisen.

Es ist das Logo des BMFSFJ zu nutzen, das begleitet wird von dem Passus: „gefördert vom:". Das Logo darf nicht verändert werden. Es darf in der Größe entsprechend dem genutzten Medium oder der Vorlage seiner Größe nach angepasst werden. Der Schutzraum (weißer Hintergrund) muss zwingend in angemessenen Umfang beibehalten werden. Weitere Hinweise können dem Style-Guide der Bundesregierung entnommen werden. 

Bitte stellen Sie sicher, dass das Logo des BMFSFJ ausschließlich für Baumaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ verwendet wird.  

Informationen für die Verwendung und das Logo stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung:

  • Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Zusatz "Gefördert durch: … aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“ (PNG, 134 KB, für die Verwendung in Office-Programmen)
  • Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Zusatz "Gefördert durch: … aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages" (SVG, 78 KB, Variante für das Internet).
  • Hinweise zu den Bildwortmarken von Bundesregierung und Behörden mit Förderzusatz (PDF, 241 KB)

Hinweise zur EU-Förderung

Das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ wird zum Teil finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wieder. Weder die Europäische Union noch die Europäische Kommission können für sie verantwortlich gemacht werden.

Förderungshinweis EU - Kita-Investitionsprogramm


Vorlagen für Printmedien und Bauschilder

Zur Information der Träger sowie zur weiteren Verwendung bei der Umsetzung der Investitionsprogramme zum Ausbau der Kindertagesbetreuung informieren wir über die aktuelle Fassung des Leitfadens für die Anwendung einheitlicher Vorlagen für Printmedien und Bauschilder bei durch den Bund finanzierten oder geförderten Baumaßnahmen. Außerdem können Sie unter diesem Link weitere Informationen zum Thema abrufen 

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die entsprechende Regelung des KitaFinHG: Nach § 29 Abs. 3 Satz 2 KitaFinHG sind die Bundesländer gehalten, die Zuwendungsempfänger zu verpflichten, angemessen auf die Bundesförderung hinzuweisen. Der Wortlaut "angemessen" umfasst hierbei Wirtschaftlichkeitsaspekte. So wird auch in einer Fußnote auf Seite 4 des oben genannten Leitfadens darauf hingewiesen, dass bei einem Missverhältnis zwischen der Bauschildgröße und der Höhe der Baukosten bzw. des Bauvolumen von der vorgegeben Größe der Bauschilder abgewichen werden kann. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt in Ihrem Ermessen vor Ort. Wertgrenzen, wie sie bei früheren Leitfäden vorgegeben waren, sind hierbei nicht zu beachten.

Themenübersicht auf hamburg.de

Kindertagesbetreuung: Themen im Überblick

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