Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
Eine unvollständige Übersicht aus dem Sündenregister:
-
Freihändig fahren: 5 Euro
Die Verkehrsregeln im Überblick:
- Jemanden auf dem Sattel oder der Stange mitnehmen: 5 Euro
- Ohne Licht/Lampen fahren: 10 Euro
- Ohne Armzeichen abbiegen: 10 Euro
- Musikhören während der Fahrt über Kopfhörer: 10 Euro
- Fahren ohne Klingel: 10 Euro
- Straße in die falsche Richtung befahren: 15 Euro
- Telefonieren während der Fahrt: 25 Euro
- Fahren über eine rote Ampel: 45 Euro, wenn die Rotphase erst weniger als eine Sekunde andauert; 100 Euro, wenn sie schon länger andauert
Betrunken auf zwei Rädern
Was viele Radfahrer nicht wissen: Wer betrunken auf dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein - und begeht gegebenenfalls eine Straftat.
Ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer zudem als absolut fahruntüchtig.
weiterführende Links
Trackback URI für diesen Artikel





Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us







