Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
Wenn Sie auf dem Fahrrad im Hamburger Straßenverkehr gegen die Verkehrsregeln verstoßen, kann es teuer werden. Wir geben eine Auswahl aus dem Sündenregister.
Eine unvollständige Übersicht aus dem Sündenregister:
- Freihändig fahren: 5 Euro
Die Verkehrsregeln im Überblick:
- Jemanden auf dem Sattel oder der Stange mitnehmen: 5 Euro
- Ohne Licht/Lampen fahren: 10 Euro
- Ohne Armzeichen abbiegen: 10 Euro
- Musikhören während der Fahrt über Kopfhörer: 10 Euro
- Fahren ohne Klingel: 10 Euro
- Straße in die falsche Richtung befahren: 15 Euro
- Telefonieren während der Fahrt: 25 Euro
- Fahren über eine rote Ampel: 45 Euro, wenn die Rotphase erst weniger als eine Sekunde andauert; 100 Euro, wenn sie schon länger andauert
Weiterhin gilt es zu beachten, dass es beim Überfahren einer Roten Ampel sowie bei jedem Bußgeld über 35 Euro automatisch auch einen Punkt in Flensburg gibt.
Betrunken auf zwei Rädern
Was viele Radfahrer nicht wissen: Wer betrunken auf dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein - und begeht gegebenenfalls eine Straftat.
Ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer zudem als absolut fahruntüchtig.
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