Familienkasse der Freien und Hansestadt Hamburg

Frau mit Kind

Einige wichtige Informationen vorweg:

Für die Bearbeitung und Festsetzung des Kindergeldes aller Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung  und deren Pensionärinnen und Pensionäre ist die Familienkasse der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig. Außerdem nimmt sie als Landesfamilienkasse auch für andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Aufgabe einer Familienkasse wahr.

Des Weiteren werden von der Familienkasse die kinderbezogenen Bezügebestandteile bearbeitet (zahlbar gemacht). Ausgenommen hiervon sind die Pensionärinnen und Pensionäre sowie bestimmte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.

Sind Sie nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt, ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit,  in dessen Bezirk Sie wohnen, zuständig. Informationen der Familienkasse der Agentur für Arbeit finden Sie unter www.familienkasse.de

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder von Algerien, Serbien, Montenegro, Bosnien Herzegowina, Mazedonien, Marokko, Tunesien, der Schweiz oder der Türkei sind, erhalten das Kindergeld von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Die kinderbezogenen Bezügebestandteile müssen in diesem Fall gesondert bei der Familienkasse der Freien und Hansestadt Hamburg beantragt werden.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ's) zum Kindergeld finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern.

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