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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Familie und Beruf

Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

(Meyborg)

Mit der Geburt eines Kindes verändert sich für die Eltern das Alltagsleben. Mütter und Väter wollen Familienaufgaben und berufliche Anforderungen unter einen Hut bringen. Nachstehend hierzu die wichtigsten Informationen.

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld, Teilzeitarbeit

Werdende Mütter genießen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung Kündigungsschutz. Für schwangere Frauen gelten auch besondere Arbeitszeitregelungen. Mehr Informationen zum Thema Mutterschutz bietet das Amt für Arbeitsschutz.

Nach der Geburt ihres Kindes haben Mütter und Väter Anspruch auf Elternzeit, das heißt eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. Wollen Sie nach der Elternzeit (weiterhin) Ihre Arbeitszeit verringern, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Das zuständige Bundesministerium bietet im Internet nähere Informationen zum Thema Teilzeitarbeit an.

Eltern, die für die Betreuung ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken, erhalten für bis zu 14 Monate als Lohnersatzleistung das Elterngeld. Es gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden.

Wenn Sie als Vater Ihre Arbeitszeit reduzieren oder flexibler gestalten möchten, aber befürchten, dass Ihnen am Arbeitsplatz dadurch Nachteile entstehen, können Sie sich unter www.vaeter.de informieren und online beraten lassen.

Ausbildung in Teilzeit

Wer Kinder und pflegebedürftige Angehörige betreut, kann eine Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren. Voraussetzung ist, dass sich Auszubildender und Betrieb über die konkrete Ausgestaltung der Ausbildung und die Wochenstundenzahl - in der Regel  ca. 30 Stunden - einigen. 

Informationen und Beratung zum Thema Teilzeitausbildung in Hamburg bietet die Koordinierungs- und Beratungsstelle Teilzeitausbildung in Hamburg. Unter anderem bietet die Koordinierungsstelle einmal im Monat eine Info-Veranstaltung an.

Kinderbetreuung

Von zentraler Bedeutung für berufstätige Eltern ist eine verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. In Hamburg erhalten alle Berufstätigen mit Kindern, die älter als drei Jahre sind, einen Betreuungsplatz. In besonderen Härtefällen stehen auch für Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wurde für alle 3- bis 6-Jährigen zum 1. Januar 2005 von 4 auf 5 Stunden ausgeweitet und umfasst auch ein Mittagessen. Ausführliche Informationen zur Kindertagesbetreuung in Hamburg finden Sie hier...

Wenn Sie zur Überbrückung von Notsituationen (Ihr Kind oder Sie erkranken plötzlich, der Kindergarten hat geschlossen etc.) Hilfe brauchen, können Sie den Oma-Hilfsdienst in Anspruch nehmen. Praktische Hilfe für Familien in der ersten Zeit nach der Geburt bietet das Projekt "wellcome" mit seinen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen.

Wiedereinstieg in den Beruf

Wenn Sie für längere Zeit Ihre Berufstätigkeit unterbrochen hatten und nicht in ein bestehendes Arbeitsverhältnis zurück können, sollten Sie sich frühzeitig um ein Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bemühen. In jeder Hamburger Geschäftsstelle gibt es Beraterinnen für Berufsrückkehrerinnen ; die für Ihren Wohnsitz zuständige Geschäftsstelle finden Sie auch telefonisch auch unter (040) 24 85 – 0.

Der sicherste Weg, Problemen beim Wiedereinstieg in den Beruf vorzubeugen ist, den Kontakt auch während der Elternzeit zum Arbeitgeber zu halten und z.B. Urlaubsvertretungen, Fortbildungsangebote oder Rückkehrprogramme wahrzunehmen.

Das Modellprojekt „Familie und Beruf unterstützt Arbeit suchende Berufsrückkehrerinnen sowie Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die in Elternzeit gehen wollen oder bereits in Elternzeit sind und ihre Rückkehr planen. So können sowohl Frauen – und ebenso Männer – als auch Unternehmen schon vor der anstehenden Elternzeit beraten werden, wie der Arbeitsplatz gesichert werden kann. Schon in der Familienphase können Mütter und Väter an Qualifizierungs- und Orientierungskursen teilnehmen, um den Wiedereinstieg vorzubereiten.

Frauen, die  schon länger als drei Jahre familienbedingt pausiert haben und nun planen wieder in den Beruf zurückzukehren bietet das Programm Comeback eine umfängliche Unterstützung bei dem Wiedereinstiegsprozess in den Beruf an.

Familienfreundliche Personalpolitik

Familienfreundlichkeit in der Personalpolitik rechnet sich sowohl für das Unternehmen als auch für die Beschäftigten. Daher setzt sich die  „Hamburger Allianz für Familien“, eine Initiative des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg, in ihren Projekten für ein familienfreundliches Arbeitsplatzangebot im Hamburg ein. 

Eine Hotline für Hamburger Unternehmen bietet praktische Tipps und eine kostenlose Erstberatung.  Mit dem Hamburger Familiensiegel werden kleine und mittlere Hamburger Unternehmen für ihre familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet.  Mit einer Reihe von Broschüren für Betriebe informiert die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz über familienfreundliche Maßnahmen in der betrieblichen Praxis.

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Nicht nur die Betreuung und Erziehung von Kindern, auch die Pflege von Angehörigen stellt Familien vor Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seit dem 1.7.2008 haben Angehörige die Möglichkeit, sich bei familiären Pflegesituationen kurzfristig freistellen zu lassen oder bis zu sechs Monate Pflegezeit in Anspruch zu nehmen:

  • Bei akut auftretenden Pflegesituationen haben Beschäftigte das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fern zu bleiben, um für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die sofortige pflegerische Versorgung des betroffenen Angehörigen sicherzustellen (kurzzeitige Arbeitsverhinderung).
  • Zu einer längeren Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung können Berufstätige bis zu sechs Monate Pflegezeit in Anspruch nehmen. Hierbei können Beschäftigte zwischen der vollständigen und teilweisen Freistellung von der Arbeit wählen. Der Anspruch auf Pflegezeit besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit regelmäßig 15 oder weniger Beschäftigten. Die notwendige sozialversicherungsrechtliche Absicherung während der Pflegezeit ist gewährleistet.

Weitere Informationen zum Thema Pflegezeit bietet das Bundesministerium für Gesundheit.