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Datenschutzbeauftragter Datenschutz

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Der Senat hat am 11. Mai 2010 beschlossen, dass in allen Senatsämtern, Fachbehörden und Bezirksämtern behördliche Datenschutzbeauftragte eingesetzt werden sollen (Pressemitteilung).

Datenschutz

Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter Datenschutz

Sie beraten und unterstützen bei Fragen rund um Datenschutz und stellen sicher, dass datenschutzrechtliche Vorschriften in Behörden und Ämtern eingehalten werden. Ein Konzept für die Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter, das Finanzbehörde und Justizbehörde im Auftrag des Senats unter Beteiligung aller Behörden und Ämter sowie des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entwickelt haben, beschreibt neben den Bestellungsmodalitäten Aufgaben, Tätigkeiten und Rechte der Datenschutzbeauftragten.

Rückfragen zum Konzept können Sie an die Pressestelle der Finanzbehörde richten:

Kontakt

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Claas Ricker

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
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