Offizielles Stadtportal für  Hamburg

Fragen- und Antwortenkatalog Sielbaubeiträge

Wann wird eine Stundung gewährt?

Der zu zahlende Beitrag kann aus persönlichen Billigkeitsgründen ganz oder teilweise gestundet werden. Bei einer Ratenzahlung soll im Regelfall die Laufzeit nicht mehr als zwei Jahre betragen. Die Gewährung einer Stundung kann im Einzelfall von der Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch abhängig gemacht werden. Nach
§ 238 Abgabenordnung werden Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent auf jeden vollen Monat erhoben, dabei wird für die Berechnung der zu verzinsende Betrag auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Kapitalbetrag abgerundet. Die Zinsen sind mit der letzten Rate zu zahlen.

Themenübersicht auf hamburg.de

*Über die Einbindung dieses mit *Sternchen markierten Angebots erhalten wir beim Kauf möglicherweise eine Provision vom Händler. Die gekauften Produkte werden dadurch für Sie als Nutzerinnen und Nutzer nicht teurer.