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Fragen- und Antwortenkatalog Wegebaubeiträge

Wegebaubeiträge Wird für die Berechnung die Grundstücksgröße zugrunde gelegt?

Ja. Der gekürzte beitragsfähige Erschließungsaufwand wird auf alle baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücke an der Straße/am Abschnitt verteilt, die tatsächlich eine Zufahrt oder einen Zugang besitzen oder anlegen dürfen. Je nach Ausweisung in den Bebauungs-/Baustufenplänen können die Grundstücke unterschiedlich genutzt werden. Ein Gewerbegrundstück nimmt dabei in der Regel die Erschließungsanlage mehr in Anspruch als ein Einfamilienhausgrundstück. Als Ausgleich für die höherwertige Bebauung und der damit verbundenen stärkeren Inanspruchnahme der Straße wurden vom Gesetzgeber Nutzungsfaktoren festgelegt
(§ 47 b Hamburgisches Wegegesetz). Der Nutzungsfaktor beträgt zum Beispiel für eine eingeschossige Wohnhausbebauung 1,4 und für ein zweigeschossiges Gewerbegebiet 3,1. Die zu berücksichtigende Grundstücksfläche wird mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor multipliziert.
Das Ergebnis ist die modifizierte Grundstücksfläche. Bei einheitlicher Ausweisung der Grundstücke wird nicht modifiziert (§ 47 Abs. 2 Hamburgisches Wegegesetz).

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