Schiff-Schiff-Umladung (Feeder)
Piktogramm Feederverkehr (Schiff-Schiff-Umladung)
(M. Dahlem V11-EA11)
Dies gilt auch für Waren, die in dem Hamburger Hafen umgeladen werden, jedoch nicht durch das Veterinäramt Grenzdienst Hamburg einer Einfuhruntersuchung für die EU unterzogen werden sollen, sondern zur weiteren Verschiffung in einen anderen Hafen der EU oder in einen Drittlandhafen bestimmt sind.
Mit dieser Kontrolle soll sichergestellt werden, dass Container innerhalb der EU nur zu einem Hafen mit einer zugelassenen Grenzkontrollstelle weitergefeedert werden oder dass sie, im Falle von für Drittländer bestimmten Sendungen, die EU wieder verlassen. Außerdem wird geprüft, ob von der Ware eine Gefährdung durch Tierseuchen ausgehen könnte.
Verfahren - Formular
Für die Anmeldung aller veterinärrelevanten Container, die im Hamburger Hafen umgeladen werden, verwenden Sie bitte das unten als Download zur Verfügung gestellte Formular und senden es ausgefüllt an die E-Mail-Adresse gks-feeder@bgv.hamburg.de
Art der Anmeldung
Angemeldet werden müssen alle Umladungen von Drittland-Ware (EU-Ware ist nicht betroffen). Dies gilt für alle veterinärrelevanten Sendungen, egal ob sie vom Ozeanschiff auf ein Feederschiff umgeladen werden oder umgekehrt.
Regelungen
Im Einzelnen gelten für die Umladung folgende Regelungen:
- Für die Anmeldung der veterinärrelevanten Container, die im Hamburger Hafen umgeladen und innerhalb von 6 Tagen weiter verschifft werden, druckt der Grenzdienst Ihr ausgefülltes Formular aus, versieht es nach Prüfung mit Unterschrift und Stempel und sendet es per Fax zurück. Für eventuelle Rückfragen ist die Angabe Ihrer Telefonnummer auf dem Formular sehr wichtig.
- Für Container, die länger als 6 Tage im Hamburger Hafen verbleiben, schreibt die EU eine Prüfung der Dokumente vor; es reichen dafür ggf. Kopien der Veterinärzeugnisse und des Bill of Lading aus. Allerdings muss zusätzlich zu dem Feeder-Formular eine Anmeldung mit dem "Gemeinsamen Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE)" erfolgen. Bei Containern, die für ein Drittland bestimmt sind, ist außerdem eine Nämlichkeitskontrolle erforderlich. Weitere Informationen...
- Für Container, die länger als 20 Tage im Hamburger Hafen stehen und für die EU bestimmt sind, ist die gesamte Einfuhrkontrolle durch das Veterinär- und Einfuhramt durchzuführen. In diesem Fall sind Veterinärzeugnisse und ein GVDE-Formular einzureichen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die zuständige Grenzkontrollstelle nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig unterrichtet, handelt ordnungswidrig.

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