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Planfeststellungsverfahren Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Altona wurde ausgelegt

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Das Planfeststellungsverfahren für den 8-streifigen Ausbau der Autobahn A7 im Bauabschnitt Altona von der Anschlussstelle Hamburg-Othmarschen bis zur Anschlussstelle Hamburg-Volkspark ist abgeschlossen.

Bürger diskutieren über die Planungen Bürger diskutieren über die Planungen

Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Altona wurde ausgelegt

Nachdem die Auslegungsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft wurden, wurde die Einleitung der Anhörung veranlasst. Eine Anhörung dient der Ermittlung, Erörterung und Abwägung aller von dem Vorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange und soll widerstreitende Interessen nach Möglichkeit ausgleichen.

Die Bekanntmachung des Auslegungszeitraums und die damit verbundenen Fristen zur Abgabe etwaiger Stellungnahmen und Einwendungen ist am 29. September 2017 durch die Planfeststellungsbehörde veröffentlicht worden. Die Auslegungsunterlagen zum Planungsabschnitt Altona konnten im Zeitraum vom 10. Oktober bis 9. November 2017  im Bezirksamt Altona eingesehen werden.

Einwendungen und Äußerungen konnten innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Auslegung, also bis zum 11. Dezember 2017, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde  oder beim Bezirksamt Altona erhoben bzw. vorgebracht werden.

Sämtliche Einwendungen wurden vom Vorhabenträger geprüft und in einem Erörterungstermin am 17. April 2018 erläutert.

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2018 hat die Hamburger Planfeststellungsbehörde die 6-/8-streifige Erweiterung der Autobahn A 7 im Planungsabschnitt Altona genehmigt.

Eine Ausfertigung des Beschlusses wurde mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 11. Januar 2019 bis 24. Januar 2019 (jeweils einschließlich) im Bezirksamt Hamburg-Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Servicezentrum (Foyer), Jessenstraße 1, 22767 Hamburg während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Ab Zustellung lief eine einmonatige Klagefrist.

Über Klagen wird im ersten Rechtszug das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden haben. Hinsichtlich der erhobenen Einwendungen wurden durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation bereits verfahrensbegleitend Lösungen erarbeitet, um zu einer Befriedung beizutragen.

Die Planunterlagen sowie allgemeine Informationen zum Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren sollen mit Beginn der Auslegung auch im Internet unter der Adresse

http://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/

veröffentlicht werden. 

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